priority_road
Ulrich Wehmeier
ulrich at wehmeier.eu
So Jan 20 10:49:21 CET 2019
Am 16.01.2019 um 12:00 schrieb osm-request at gt.owl.de:
> Message: 1
> Date: Tue, 15 Jan 2019 12:09:52 +0100
> From: Hartmut Holzgraefe <hartmut.holzgraefe at gmail.com>
> To: Florian Lohoff <f at zz.de>
> Cc: osm at gt.owl.de
> Subject: Re: priority_road
> Message-ID: <ddbc975f-41c2-3ee3-2fea-c93d4e70cef5 at gmail.com>
> Content-Type: text/plain; charset=utf-8; format=flowed
>
> On 15.01.19 11:52, Florian Lohoff wrote:
>> Die ignoriere ich mal für den moment ;) So viele kenne ich davon
>> auch nicht.
> ich hab hier in der Nachbarschaft gleich zwei Fälle die durchgehend
> mit 301ern bestückt sind statt mit 306ern zu einer "richtigen"
> Vorfahrtsstraße zu werden: die Kurt-Schumacher- und die Jakob-Kaiser-
> Straße. Die Stapenhorst-, Voltmann- und Schloßhofstraße dagegen sind
> mit 306ern beschildert, ebenso der "gelbe" Teil der Wertherstraße
Das Zeichen 301 "Vorfahrt" wird in Bereichen mit Tempo 30 verwendet:
In Deutschland werden Tempo-30-Zonen auf Basis des § 45 Abs. 1c der StVO
eingerichtet. Der Beginn der Tempo-30-Zone wird mit Zeichen 274.1, das
Ende mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Die Vorfahrt ist innerhalb einer
Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8
StVO) festgelegt. Nach der VwV-StVO kann abweichend von der Grundregel
auch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung)
angeordnet werden, wenn „die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung
der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es
erfordern“.
Diese Regelung wird zukünftig häufiger vorkommen, da immer mehr
30er-Zonen eingerichtet werden, einzelne Straßen aber wegen höherem
Verkehtsaufkommens und des Busverkehrs davon ausgenommen werden. In Bad
Oeynhausen gibt es auf der Straße Dörgen auch eine Version mit Zeichen
306, was dann ja nach VwV-StVO falsch wäre.
Ulrich
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