"Sperrung" mit Benutzung auf eigene Gefahr
Florian Lohoff
f at zz.de
Di Mai 2 11:30:44 CEST 2023
On Mon, May 01, 2023 at 08:34:19PM +0200, Sebastian Gürtler wrote:
> Vielen Dank für Eure Rückmeldungen,
>
> ich mache jetzt erstmal ein access=private dran - incl. note= und
> Hinweis. Mal schauen, wie sich das entwickelt...
>
> Landfriedensbruch finde ich bei der Formulierung "Bei Nutzung wird keine
> Haftung übernommen" nicht unbedingt erfüllt. Da müßte schon "kein
> Zutritt" oder "Betreten verboten" da stehen. access=no wäre durchaus
> auch denkbar.
Naja - Es ist Privateigentum - Und der Eigentümer sagt das der Weg
gesperrt ist. Ob es da ein "Betreten verboten" für bedarf - puh. Dazu
steht da ja noch die Schranke. Je nach Richter ist das dann ein
eingefriedetes Grundstück mit eindeutiger Erklärung des Eigentümers.
ICH würde mich da schon noch rein trauen - im zweifelsfalle hat man halt
ein unangenehmes Gespräch gewonnen, aber wir schicken da ja dann ggfs
irgendwelche unbedarften Komoot oder OsmAND Nutzer rein - Und DAS würde
ich wieder nicht machen wollen.
Flo
--
Florian Lohoff f at zz.de
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