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## Comment Updated 19 minutes ago by [Wolfgang_PB](https://www.openstreetmap.org/user/Wolfgang_PB) Flohoff: das Schild, das Du verlinkt hast, ist jenes aus Richtung Osten kommend. Ich meinte jedoch das aus Richtung Westen: https://www.mapillary.com/app/?lat=52.132109812311&lng=8.66364802532803&z=17&focus=photo&pKey=769424457008635&x=0.559720604849862&y=0.4845271864669121&zoom=0 Es geht um das Schild, das direkt über dem weißen Bulli zu sehen ist. Wie gesagt: die Beschilderung ist sehr missverständlich. Zum einen lerlaufen die B239 und die B61 für ein paar Meter zusammen und trennen sich hinter der Brücke, wobei die Höhenbeschränkung NUR für die links abbiegende 239 gilt. Zum anderen ist es wohl absolut sinnverwirrend, die Anfahrt auf eine Autobahn auszuschildern und darunter eine Höhenbeschränkung anzuzeigen, die den Richtungspfeilen nach GENAU für diese Anfahrt gilt. Natürlich wäre es Sache der Straßenverkehrsbehörde, ein Schild aufzustellen, das nicht so missverständlich ist. Aber die Aussichten auf Erfolg bei einer Kontaktaufnahme mit der Behörde schätze ich ziemlich genau bei Null ein. Mir geht es auch nur um das korrekte Routing in Apps, die OSM als Grundlage benutzen, denn so sieht das Routing jetzt aus: https://www.directupload.eu/file/d/8899/ak3tplj3_png.htm ## Full note Created 2 days ago by [Wolfgang_PB](https://www.openstreetmap.org/user/Wolfgang_PB) Hier gibt es eine leicht missverständliche Beschilderung einer Höhenbeschränkung, die im LKW-Modus zu einer unnötigen Umleitung führt: die Beschränkung der Durchfahrt für FZ höher als 3,80m, die vor der Brücke steht, gilt NUR, wenn aus Bad Salzuflen kommend hinter der Brücke in die B239 Richtung Norden eingebogen werden soll. Die Brücke selber ist mind. 5 Meter hoch, da passt jeder LKW durch. Die Höhenbeschränkung gilt erst für die Brücke in Schweicheln, weiter nördlich auf der B239. Bis dahin darf als Zulieferer auch mit mehr als 3,80m gefahren werden. Von Bad Salzuflen aus darf jedes FZ weiter in Richtung Bad Oeynhausen fahren. Osmand, das OpenStreetMap benutzt, möchte jedoch gerne, dass ein LKW mit 4m Höhe rechts in die Bünder Straße abbiegt, durch den ersten kleinen Tunnel links auf die Goebenstraße und wieder rechts ab auf die Ringstraße Richtung Porta fährt. Das ist unnötig. Updated 2 days ago by [flohoff](https://www.openstreetmap.org/user/flohoff) Das ist dann aber eher was für die Straßenverkehrsbehörde oder? Ich meine - Wir können nur Dokumentieren was da als Schild steht - und das gilt ja erstmal auch wenn es "schwachsinn" ist. Oder wie sehen andere das? Flo Updated 2 days ago by [flohoff](https://www.openstreetmap.org/user/flohoff) Ah - ist ja doch nochmal ganz anders - hier ist das Schild: https://www.mapillary.com/app/?pKey=586593377573813 Updated 2 days ago by [flohoff](https://www.openstreetmap.org/user/flohoff) Ich habe das maxheight da mal entfernt - unterhalb der Gleise gehört das definitiv nicht hin Updated 2 days ago by [flohoff](https://www.openstreetmap.org/user/flohoff) Ich habe das jetzt hier auf die "Abbiegespur" der B61 gemacht. Bzw das ist ja die Spur die dann auf die B61 nach norden weiter geht. Das sollte dann so passen oder? https://www.openstreetmap.org/way/1364344797/history Updated 19 minutes ago by [Wolfgang_PB](https://www.openstreetmap.org/user/Wolfgang_PB) Flohoff: das Schild, das Du verlinkt hast, ist jenes aus Richtung Osten kommend. Ich meinte jedoch das aus Richtung Westen: https://www.mapillary.com/app/?lat=52.132109812311&lng=8.66364802532803&z=17&focus=photo&pKey=769424457008635&x=0.559720604849862&y=0.4845271864669121&zoom=0 Es geht um das Schild, das direkt über dem weißen Bulli zu sehen ist. Wie gesagt: die Beschilderung ist sehr missverständlich. Zum einen lerlaufen die B239 und die B61 für ein paar Meter zusammen und trennen sich hinter der Brücke, wobei die Höhenbeschränkung NUR für die links abbiegende 239 gilt. Zum anderen ist es wohl absolut sinnverwirrend, die Anfahrt auf eine Autobahn auszuschildern und darunter eine Höhenbeschränkung anzuzeigen, die den Richtungspfeilen nach GENAU für diese Anfahrt gilt. Natürlich wäre es Sache der Straßenverkehrsbehörde, ein Schild aufzustellen, das nicht so missverständlich ist. Aber die Aussichten auf Erfolg bei einer Kontaktaufnahme mit der Behörde schätze ich ziemlich genau bei Null ein. Mir geht es auch nur um das korrekte Routing in Apps, die OSM als Grundlage benutzen, denn so sieht das Routing jetzt aus: https://www.directupload.eu/file/d/8899/ak3tplj3_png.htm URL: https://www.openstreetmap.org/note/4723247#c10419284
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