On Fri, May 07, 2010 at 11:06:45PM +0200, Patrick Büker wrote:
Florian Lohoff wrote:
Hast du da mal eine zitierfaehige Rechtsgrundlage? Ich kenne nur das Gegenteil aus [...]
Hallo Florian, du hast ja schon was aufgezählt. Wie ich in § 49 LG(Gesetz) (1) lese, das du zitierst, dann steht dort eben:
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit [...]
Das betreten ist also nur auf landwirtschaftlich nicht genutzter Fläche gestattet. Als jur. Laie würde ich also sagen, dass das Betreten landwirtschaftl. genutzter Flächen nicht so ohne weiteres erlaubt ist. Das weiterhin zitierte § 53 LG(Gesetz) schränkt obiges ja nur weiter ein, wenn ich das richtig lese. Das gilt folglich also auch nicht für landwirtschaftlich genutzte Flächen, sondern für die genannten Brachflächen, Böschungen, Feldraine.
Und wenn das Feld abgeerntet ist ist typischerweise die Nutzung zu ende.
Da wäre ich mir nicht sicher, ob das tatsächlich so ist. Ich würde eher sagen, dass es nicht so ist. Aber vermutlich wird kein Bauer dich vom Stoppelfeld schicken, wenn du keinen Unsinn anstellst.
Das meine ich so in einem Kommentar aber gelesen zu haben - Den habe ich spontan aber nicht gefunden ... Ich hatte mir das aber gedruckt um es ggfs mal irgendjemand ueberkorrektem unter die Nase zu halten ... Mir ist im letzten Herbst mal ein Jaeger krumm gekommen als ich 50m ueber ein Stoppelfeld zu einem Hochspannungsmast bin um die Mastnummer abzulesen. Das war ich Stinksauer und habe es infolge dessen mal recherchiert... Der war Natuerlich auch nach dem Motto unterwegs "Lieber eine starke Behauptung als ein schwacher Beweis" was ich ja so richig leiden kann.
Ich wollte das nur anmerken, weil auch Weiden und andere Grünflächen sind meistens landwirtschaftlich genutzt und wenn man sich darauf bewegt sollte man wissen, dass man vielleicht nicht unbedingt im Recht ist, wenn man darauf angesprochen wird. Sagen kann einem aber sowieso nur der Eigentümer was, wie etwa vom Land schicken. Vor allem wollte ich aber dafür werben jetzt ein wenig vorsichtig in der Natur zu sein, in den Brut- und Setzzeiten. Man kann einige Sachen ja vielleicht auf den Herbst verschieben.
In dem moment wo es umzaeunt ist ists ja nochmal was anderes. Wenn ich beim mappen unterwegs bin steige ich nicht ueber Zaeune. Das ist irgendwie ein Gebot der Höflichkeit das man nicht bei anderen durch den Garten kraucht oder ueber die Hofflaeche streunt weil man noch irgendwas sucht. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de "Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen." - - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin