Am 16.05.2011 21:39, schrieb Peter Wendorff:
Hallo Frank. ...
Die Ermittlung der Länge von Schulwegen soll durch Fußgänger-Routing erfolgen.
Wozu sollen die Schulweglängen ermittelt werden?
Einerseits geht es um Einzelfall-Prüfungen, z.B. Berechtigung für Fahrkarte. Ein wesendlicher Nutzen ist aber auch eine Prognose der potentiellen Einschulungen. Mit Wegfall der festen Schulbezirke in NRW hat ein(e) Grundschüler(in) nun das Recht, in der "nächstgelegenen" Grundschule aufgenommen zu werden. Wie viele Kinder sind denn im nächsten (und übernächsten ...) Einschulungs-Jahrgang "nächstgelegen" (im Sinne von fußläufiger Entfernung, nicht Luftlinie) zu Grunschule A und zu Grundschule B, ...? Muss in A vielleicht erweitert werden? Bekommt B überhaupt die Mindestzahl zusammen und muss geschlossen werden? Mit der Schließung von Schulen machen sich Politiker nicht gerade beliebt. Die Entscheidung muss also wohl begründet sein. -- Frank