28 Aug
2017
28 Aug
'17
8:46 a.m.
On 2017-08-28 08:57, Martin Krüger wrote:
Ein starkes Indiz das der Grundstückeigentümer Recht hat wäre eine anderer baulicher Zustand des Weges auf seinem Grundstück. Wenn kein öffentlicher Verkehrsraum , so erfolgt kein Unterhalt durch den Steuerzahler. Führt in der Regel zu deutlich schlechterem baulichen Zustand.
Ich weiß nicht mehr, ob sich das stark unterscheidet. Ich will vor allem vermeiden, dass in Zukunft Leute wie ich aufgrund von Daten in OSM ihre Wege planen und diese Wege dann so nicht gehen können (oder mit dem Rad fahren, wie in meinem Fall). Nochmal dahin fahren müssen will ich eigentlich weniger gern. Sebastian