On Sat, May 23, 2009 at 08:57:27PM +0200, Robert S. wrote:
Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue Gemeindestraßen gewidmet wurden. Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und Hausnummern beinhalten: http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076
Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
Das ist Strittig - Ich habe die diskussionen auf talk-de verfolgt und bei reinen "Gesetzestexten" oder "Pflichtveroeffentlichungen" der Gemeinde gilt eine "Gemeinfreiheit" d.h. keinerlei Urheberrecht: Art. 5 Nicht geschützte Werke 1 Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse; b. Zahlungsmittel; c. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen; d. Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche. 2 Ebenfalls nicht geschützt sind amtliche oder gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen der Werke nach Absatz 1." Die Frage ist jedoch inwieweit die Karte als Pflichtveroeffentlichung anzusehen ist. Die Namen ist unstrittig - aber auf der Karte sind viele informationen die eben nicht zur Urspruenglichen veroeffentlichungs pflicht gehoeren und damit ggfs nicht von dem oben gedeckt. Bei dem abgleich von Hausnummern sehe ich das wenig kritisch als wenn jemand ganze Stadtteile von einem Bebauungsplan abzeichnet. Ich habe aber selber schonmal 2 Straßennamen aus einem B-Plan der Stadt GT geholt weil im Neubaugebiet keine Schilder standen. Im zweifelsfalle ist es IMHO dasselbe ob jemand den Namen der Straße auf ein Stueck Papier schreibt und aushaengt oder ein Straßenschild an die Straße stellt. Da ja der Name ergebniss eines Verwaltungsaktes ist wird der ja so wie ich das verstehe nach dem URG nicht zu schuetzen sein. Flo -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin