On 02.08.2017 11:39, Florian Lohoff wrote:
Da bin ich gerade nicht sicher - Ein Dr. ist nicht ein Dr. Es kann sein das man verpflichtet ist das mit anzugeben - Das ist wie mit einem "Dr. h.c." das auch dabei stehen muss. Dazu kann evtl noch ein "med." stehen und das mit ro kann verpflichtend sein.
Das habe ich spontan gefunden:
https://wissenschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwk/2001_09_21-aus...
D.h. bestimmte Länder müssen eine Herkunftbezeichnung führen wenn der Dr. angegeben wird.
"Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) [...] können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden." Damit wäre ein rumänischer Doktor OK. Allerdings wäre da noch die Frage ob das mit dem EU-Beitritt Rumäniens auch rückwirkend gilt, oder nur für Doktoren die erst nach dem Beitritt promoviert haben? ;)