Hola, On Sat, Dec 31, 2022 at 06:10:48PM +0100, Dennis Frank wrote:
Hej hej, ich würde gerne die ehem. B68 in Halle (Westf.) zwischen Theenhausener Straße (L782) und Schnatweg (L756) von Highway=secondary zu =tertiary herunter stufen.
Das ist aktuell rechtlich "nur" noch eine Kreisstraße richtig? Zumindest ist als mit ref=K26 eingetragen? Dann wäre highway=tertiary ja richtig wenn man der klassifizierung folgt. Wie ist denn aktuell die Beschilderung? Sind die Bundesstraßen/Landstraßen beschilderungen eigentlich schon entfernt? Das wäre ja Analog wie wir das mit der ehemaligen Ortsdurchfahrt Dissen gemacht haben. Da haben wir auch folgend der rechtlichen Runterstufung (Die ja auch in mehreren Schritten erfolgte) das immer nachgezogen.
- LKWs ist die Durchfahrt, außer ins vorgelagerte Industriegebiet, grundsätzlich untersagt - offizielle Umleitung der A33 führt nicht durch Halle, sondern über K30, K25 und L782 - im Haller Ortskern zwischen Weidenstraße/Gausenkamp im Westen und Friedhofstraße/Eisweg entspricht der Ausbau eher einer Ortsstraße (fehlender Seitenstreifen, etliche Grundstückszufahrten, etc.)
Desweiteren wird sie, hoffentlich wie geplant, in ein paar Monaten/Jahren zwischen Wertherstraße und Martin-Luther-Straße nicht nur durch Beschilderung auf 20/30 km/h entschleunigt, sonderm auch baulich noch zusätzlich beruhigt und somit eh zwangsläufig highway=residential.
Was denkt ihr?
Ja das passt schon denke ich. Es passt zur offizellen klassifikation und es ist ja erklärtes Ziel der Gemeinden die ehemaligen Bundesstraße weiter rückzubauen. In Dissen sind teile der Bundesstraße heute quasi Fußgängerzone - Kaum vorstellbar wenn man das von vorher kennt als die Bundesstraße wie eine Mauer durch den Ort war. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.