24 Feb
2012
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2:58 p.m.
On Fri, Feb 24, 2012 at 11:15:03AM +0100, Patrick Büker wrote:
Hallo, wie weit die ODbL Verbreitet ist weiß ich jetzt gerade nicht, aber ich würde vermuten, dass bei einer Einschränkung auf diese Lizenz OSM wohl eher der einzige Nutznießer sein wird. Obwohl, wenn die Daten einem anderen direkt als Licensor (Lizenzgeber) unter der ODbL zur Verfügung gestellt werden, dann könnte er damit praktisch machen was er will, oder? Wenn das Katasteramt Licensor (Lizenzgeber) unter der ODbL bleiben will, könnte OSM die Daten dann eigentlich nutzen? Ich glaube nicht. Hurra ODbL.
Also bleibt dual/tripple licensing oder Public Domain. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de