Hallo Frank, Am 30.10.2015 um 20:12 schrieb Frank J.:
Hallo OWL, aus gegebenem Anlass möchte ich mal folgende Ratschläge/Vorschläge loswerden. Gerne auch zur Diskussion.
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2. Ein parallel zu einer einer Straße laufender Radweg braucht nach meiner Meinung nicht eine Kopie des Name-Tag der Straße. Der Name ist ja der Name der Straße und nicht der Name des Radweges.
In vielen Fällen gehört der Radweg aber zur Straße. Wenn ich dich als Radfahrer bei einer Wegbeschreibung die B7 entlangschicke, und du dann den Radweg nimmst, weil der direkt parallel verläuft, dann ist das IMHO faktisch schon Teil der B7, im Grunde die Radfahr-Spur (klar, es ist ein eigener Weg, keine Spur, aber gedanklich halt schon Teil der B7). Die öffentliche Verwaltung wird dem Radweg niemals einen eigenen Namen geben, weil er im Straßenbau zur Gesamtanlage der Straße gehört. Richtig ist: Es ist nicht die B7, sondern ein Teil davon - genauso richtig ist aber, dass die Straße selbst (also die Fahrbahn für Autos) dann nur ein Teil der B7 ist, nicht die Gesamtanlage. Deshalb bekommt meiner Meinung nach der Radweg in diesem Fall mit gleicher Berechtigung den Straßennamen (oder ref in diesem Fall) wie die Fahrbahn für Kfz. Wenn man die Dopplung vermeiden wollte, müsste der Name auf ein umgebenes Konstrukt, das beide Teile umfasst - und das scheitert an der Unterstützung so ziemlich jeder Software: Renderer, Router etc. Bei Autobahnen und Trunks, bei denen wir die Fahrtrichtungen getrennt erfassen, kriegen ja auch beide Richtungen den Namen. Gruß Peter