-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Hallo, On 18.06.2015 13:31, Hartmut Holzgraefe wrote:
Rückfrage beim User wäre natürlich möglich, aber in dieser konkreten Konstellation wohl sinnlos
Gegenstimmen?
Ja, hier! Ich denke, wir sollten hier im Sinne der Unschuldsvermutung vorgehen. Solange keine Lizenzverstöße bekannt oder offensichtlich sind, sollten die entsprechenden Angaben als lizenzkonform behandelt werden. Ein anderer Fall ist es natürlich, wenn Angaben in irgendeiner Art oder Form hinderlich sind. Liebe Grüße - -- Hans-Joachim Hoetger \\// LLAP -----BEGIN PGP SIGNATURE----- Version: GnuPG v2.0.17 (GNU/Linux) iEYEARECAAYFAlWCszcACgkQAjFhXukcPEU1DQCglsJuC9KsJuVjrLoH8WAQdeMO 5boAnRJgApev07197Z0e6pdq97+KDEJU =Ea6E -----END PGP SIGNATURE-----