On Tue, 2009-03-24 15:17:34 +0100, Florian Lohoff <flo@rfc822.org> wrote:
On Tue, Mar 24, 2009 at 08:03:23AM +0100, Frank Jäger wrote:
Die Kommune (Stadt, Gemeinde) bekommt vom Katasteramt (in NRW: Kreisverwaltung) die Katasterkarten (ALK?, DGK5?, ATKIS?) für die Nutzung (für eigene Zwecke) zur Verfügung gestellt.
Das schließt aber nicht ein, die Rechte weiter zu geben. Katasterkarten halte ich für ziemlich "inkompatibel" mit CC-BY-SA.
Die Kommune sollte vorher mit dem Inhaber der Rechte reden.
Wer ist denn eigentlich Rechteinhaber? Ich meine die Haeuslebauer muessen doch alle jeweils das erfassen der Bauten zahlen - D.h. wer das Bier bestellt .... muessten doch eigentlich die entsprechenden Hausbesitzer doch auch rechte an den daten haben oder?
Den Bücherschreibern gleich geben sie die vollständigen Verwertungsrechte sicherlich an die vermessende Behörde ab :) MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Ich hatte in letzter Zeit ein bißchen viel Realitycheck. the second : Langsam möchte ich mal wieder weiterträumen können. -- Maximilian Wilhelm (18. Mai 2005, #lug-owl.de)