Am 30.11.2013 13:25, schrieb Peter Czaja:
On 29.11.2013 20:13, Florian Lohoff wrote:
On Fri, Nov 29, 2013 at 06:58:50PM +0100, Ingo Keen wrote:
Tach auch,
es gab mal einen Versuch der Stadt Paderborn, den Verkehr aus der Königstraße rauszuhalten. Dazu haben sie die Königstraße und die angrenzenden Straßen in eine Fußgängerzone verwandelt, wo die Anwohner auch mit dem Auto reindurften. Dabei waren die Straßen (wie davor und danach) Einbahnstraßen. Die Aktion war von vorne herein für begrenzte Zeit geplant, ich glaube ein halbes Jahr. Weil die Ladenbesitzer protestiert haben, wurde die Regelung danach nicht verlängert.
Aber in dem moment wo da Anwohner durchduerfen sehe ich das nicht als pedestrian. Dann ist das highway=residential access=destination.
Wenn da ein Zeichen 242 steht, ist das doch definitiv 'ne Fußgängerzone, mit entsprechendem Vorrang für Fußgänger. Alles andere regeln Ausnahmen, die man entsprechend eintragen kann. Dem stimme ich zu, ist aber zumindest bei den von mir Donnerstag korrigierten Stellen nicht der Fall; da ist Zeichen 325, also Verkehrsberuhigter Bereich, und damit ist das highway=living_street, aber NICHT highway=pedestrian.
Gruß Peter