Hallo zusammen,
seit längerem lese
ich diese Liste, habe aber nun erstmals eine Frage zum Mappen. Der Klosterhof in
Marienfeld war früher eine Einbahnstraße. Diese Regelung wurde aufgehoben, damit
der Lieferverkehr zum anliegenden Hotel nicht mehr gegen die StVO verstößt. Nun
ist die Straße in die Eine Richtung frei befahrbar, in die andere ist das
Verkehrszeichen 251 angebracht mit dem Zusatzschild 1026-35 "Lieferverkehr
frei". De facto ist es für PKWs weiterhin eine Einbahnstraße (außer der PKW
wendet und verlässt den Klosterhof nicht) und nur für Lieferfahrzeuge darf die
Straße andersherum benutzt werden.
Wie wird das nun
ordentlich gemappt? Die nicht mehr vorhandenen Einbahnstraßen habe ich entfernt,
aber die Sperrung der Gegenreichtung bekomme ich nicht hin.
Viele
Grüße
Daniel
Brockpähler