On Sun, Jan 15, 2017 at 02:33:14PM +0100, Florian Lohoff wrote:
Hier z.b. die Nutzungsbedingungen für den DOP40 http://www.wms.nrw.de/rssfeeds/content/geobasis/html/061.html
Die hier Problematische Regelung ist die Namensnennung die wir als OpenStreetMap ja nicht sicherstellen können. Für die DOP40 haben wir mal eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln bekommen. Für die DOP20 gibt es da nichts - die Frage ist - Warum?
Hier der DOP20 Datensatz im Open Data Portal des Landes NRW: https://open.nrw/de/dataset/f76697a2-42d8-486e-9f30-c3b4c71506e2bkg Und hier die Lizenz .... https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Das ist halt das Problem mit viel von dem Open Data Zeugs das in Deutschland gerade so Populär ist. Das ist halt "Open" aber eben in vielen fällen nicht "Free" - Reingucken ja - weiterbenutzen - na mal sehen. Wobei es da auch andere Beispiele gibt. Alles was halt mit Attributierung ist d.h. Namensnennung kriegen wir halt nicht durchgesetzt mit OpenStreetMap - D.h. die Creative Commons Lizenzen mit BY (Attribution) geht halt nicht. Wobei das ja auch eine Nutzung nicht komplett verhindert. Eine Übernahme der Daten oder ableiten geht dann nicht. Einen Vergleich mit dem OSM Bestand ist natürlich trotzdem möglich. Also wollen wir es mal nicht so negativ sehen. Irgendwann wird das Lizenzthema da auch gelöst ... Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away