On 2021-06-13 21:36, Florian Lohoff wrote:
Bei z.b. den Kameras bei der Meyerschen in Gütersloh könnte man noch streiten. Defakto wird da der Bereich VOR dem Schaufenstern aufgenommen, also der öffentliche Raum der Fußgängerzone. IMHO sind die auch Rechtswidrig aber das ist eine andere Geschichte.
https://www.test.de/FAQ-Private-Videoueberwachung-Das-ist-erlaubt-und-das-ni... Darf die Kamera auf öffentliche Wege gerichtet sein? Im Regelfall nicht. Wenn die Kamera öffentliche Wege oder andere öffentliche Bereiche im Visier hat, sind Passanten von der Beobachtung betroffen. Auch diesen steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, das durch die Filmerei verletzt würde. Nur ausnahmsweise ist eine private Videoüberwachung außerhalb des eigenen Grundstücks denkbar, wenn die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beobachteten im Einzelfall überwiegen. Denkbar ist das, wenn der Eigentümer wiederholt Opfer von Straftaten war und infolgedessen über die Grundstücksgrenzen hinaus einen schmalen Streifen des Gehwegs überwacht, etwa um sein wiederholt mutwillig beschädigtes Auto zu überwachen.