Re: lit=yes wenn Straßenlaternen existieren
Hi, meiner Meinung nach ist dort doch alles geregelt: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:lit Gruß Ulrich
On Tue, Aug 18, 2015 at 01:43:43PM +0200, Ulrich Wehmeier wrote:
Hi,
meiner Meinung nach ist dort doch alles geregelt: http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Key:lit
"Alle anderen Laternen müssen nach StVO die ganze Nacht über brennen und können auch entsprechend getaggt werden, ohne eine Nachtwanderung zu machen." Also darf es im öffentlichen Raum keine Laterne geben die nicht nachts eingeschaltet wird? Halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. Habe ich ja auf der Discussion Seite bereits angemerkt. Nicht alles sofort 1:1 glauben was im Wiki steht - Da schreiben auch viele die nicht wissen wovon sie Reden. Das internet Lügt. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de We need to self-defense - GnuPG/PGP enable your email today!
On 18.08.2015 13:55, Florian Lohoff wrote:
Also darf es im öffentlichen Raum keine Laterne geben die nicht nachts eingeschaltet wird? Halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. Habe ich ja auf der Discussion Seite bereits angemerkt.
Das steht da doch gar nicht: Es geht um den Fall das ein Mapper keine Lust hat Nachts zu schauen ob die Laternen wirklich leuchten. Die Wahrscheinlichkeit das es sich um "SODA"-Laternen handelt ist gering. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. gruß Martin
On Tue, Aug 18, 2015 at 02:10:24PM +0200, Martin Krüger wrote:
On 18.08.2015 13:55, Florian Lohoff wrote:
Also darf es im öffentlichen Raum keine Laterne geben die nicht nachts eingeschaltet wird? Halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. Habe ich ja auf der Discussion Seite bereits angemerkt.
Das steht da doch gar nicht: Es geht um den Fall das ein Mapper keine Lust hat Nachts zu schauen ob die Laternen wirklich leuchten.
Richtig - Also soll die blosse existenz einer Laterne für ein lit=yes reichen. Demnach ist jede Laterne immer eingeschaltet.
Die Wahrscheinlichkeit das es sich um "SODA"-Laternen handelt ist gering. Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben.
Hat er? Wo steht das? Also die StVO schweigt sich über Straßenbeleuchtung aus so weit ich das sehen kann. Ich habe spontan nur was als Urteil zum Zeichen 394 gefunden: Fehlt Z 394 an einer Straßenlaterne kann der Fahrzeugführer darauf vertrauen, dass die Laterne die ganze Nacht leuchtet (OLG Braunschweig VRS 14, 133). Der Kraftfahrer muss sich unterrichten, ob die Straßenbeleuchtung die ganze Zeit brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848). Fehlt das Verkehrszeichen 394 StVO, so darf die Laterne nachts nicht gelöscht werden (BayObLG VRS 12 456). Dies gilt auch bei Löschungsbeschluss des Gemeinderats, jedoch noch vor der Kennzeichnung durch Z. 394 StVO (BayObLG a.aO). Also wiedersprüchliche Rechtsprechnung - "... muss sich unterrichten ..." ist ja das gegenteil von "... darauf vertrauen ..." Und: Die Kommentarliteratur ("Haftungsrecht des Straßenverkehrs" Großkommentar v. R. Greger, S. 516 f., Rn. 620) sagt (sinng.): Wird die Laterne des Nachts abgeschaltet, muß Sie mit Zeichen 394 versehen sein, ansonsten besteht Amtshaftung wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn es aufgrund unterbliebener Eigenbeleuchtung des KFZ zum Unfall kommt. Also alles nicht Recht und Gesetz sondern Rechtsprechnung nach Einzelfall - Und das wiedersprüchlich. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de We need to self-defense - GnuPG/PGP enable your email today!
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