Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten
Hi, nur so als Heads up - 2017 ist eine Verwaltungsvorschrift zur Ergänzung der StVO rechtskräftig geworden die es Kommunen erlaubt vor Sozialen Einrichtungen leichter Tempo 30 anzuordnen. http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17(B).pdf?_... Begründung: Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (BGBl I Nr. 59, S. 2848) wurde der § 45 Absatz 9 StVO um die Nummer 6 ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf klassifizierten Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht. Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Akzeptanz hierfür zu erhöhen, sollte die Möglichkeit bestehen, bei der Anordnung dieser Tempolimits vor den sozialen Einrichtungen den Grund für diese Beschränkung durch die in Rede stehenden Zusatzzeichen zu verdeutlichen. (Die Lücke in der Nummerierung der Zeichen bei Einordnung in den VzKat basiert auf Teil 1, Allgemeines Nummer 3 Absatz 2 letzter Spiegelstrich.) Das dingen trägt langsam Früchte. In Herzebrock mind. 3 Stellen, in Oelde habe ich bisher 2 Stellen gefunden wo Tempo 30 angeordnet worden ist. Die letzte Änderung auf der Gildestraße muss erst vor ein paar Tagen gewesen sein. Da die Gildestraße eine wichtige Durchgangsstraße ist haben sich aufgrund der Tempo 30 Änderung dann auch einiges an routen verschoben. Achtet mal vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern verstärkt auf veränderte Geschwindigkeitsbeschränkungen. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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Florian Lohoff