A 30-Tunnel – Geschwindigkeitsbeschränkung und Einrichtungen zur Tunnelsperrung
Hallo, im Bereich des Hahnenkamptunnels und der Werrebrücke müsste, wie ich das sehe, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gelten. In beiden Fahrtrichtungen steht in einigem Abstand vor dem Tunnel bzw. der Brücke ein Zeichen Zeichen 274 mit 80. Dann folgen mehrere variable Verkehrsleittafeln. Diese zeigen im Normalfall auch 80 an. Nach dem Tunnel bzw. der Brücke wird 80 dann aufgehoben. Variable Geschwindigkeitsbeschränkungen müssten ja eigentlich mit maxspeed=signals angegeben werden. Bedeutet das, dass zeitweise keine Beschränkung besteht? Das dürfte in diesem Autobahnabschnitt aber nicht der Fall sein. Durch die Zeichen 274 ist meines Erachtens die Höchstgeschwindigkeit auf 80 beschränkt. Die variablen Schilder können hier doch nur 80 oder weniger anzeigen. Sollte man da nicht maxspeed=signals nicht weglassen? Wie sieht es mit den Einrichtungen zur Tunnelsperrung aus? An den Auffahrten unmittelbar vor dem Tunnel bzw. der Brücke befinden sich Absperrungen, die eingeschwenkt werden können. Auf der Autobahn sind Ampeln angebracht. Kann man das mappen, wenn ja wie, oder ist das überflüssig. Eure Meinung würde mich interessieren, zumal es in OWL ja nicht so viele Tunnels gibt, jedenfalls nicht auf Autobahnen. Ulrich P.S. Bei meiner Mail zumThema "Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten" habe ich versehentlich den Betreff nicht geändert. Tut mir leid!
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Ulrich Wehmeier