Am 23.01.2019 um 20:18 schrieb Ulrich Wehmeier:
Einen nicht angeordneten Radfahrstreifen kann es ja eigentlich nicht geben!
Warum? Richtig ist das ein Schutzstreifen nicht angeordnet werden kann. Ein Radfahrstreifen kann, muss aber nicht angeordnet werden wenn ich das richtig interpretiere.
Ein Radfahrstreifen ist in Deutschland mit einer durchgezogenen Linie (Verkehrszeichen 295, in der Regel 25 cm breit, Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und mit dem Verkehrszeichen 237 Zeichen 237 - Sonderweg Radfahrer gekennzeichnet. Die Benutzungspflicht für Radfahrer ergibt sich aus dem Verkehrszeichen 237.
Schutzstreifen, früher auch als Angebotsstreifen oder Suggestivstreifen bezeichnet, sind Radverkehrsanlagen, die mit Zeichen 340 (Leitlinie, eine unterbrochene dünne Markierung, sogenannter Schmalstrich) und dem Sinnbild Fahrrad auf der Fahrbahn markiert werden. Eine ausdrückliche Benutzungspflicht von Schutzstreifen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung nicht gegeben.
Gemäß Fotos ist der Streifen mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt. Damit ist er Radfahrstreifen. Da es auf der anderen Seite keine Benutzungspflicht gibt, wird es auch auf dieser Seite keine Benutzungspflicht geben oder gibt es etwa doch ein Zeichen 237 als Piktogramm oder Schild. Auf den Fotos ist das leider nicht erkennbar. Einen Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht dürfte es nun einmal nicht geben. Ich gehe davon aus, dass dort früher eine Benutzungspflicht bestanden hat. So einen Fall gibt es auch bei uns. Der ADFC fordert seit mehr als 10 Jahren, dass der Strich abgefräst wird, die Stadt weigert sich aus Kostengünden aber beständig es zu machen.
Falls noch Zweifel bestehen - bei der Stadt nachfragen.
Ulrich
On Wed, Jan 23, 2019 at 08:26:25PM +0100, Ulrich Wehmeier wrote:
Gemäß Fotos ist der Streifen mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt. Damit ist er Radfahrstreifen. Da es auf der anderen Seite keine Benutzungspflicht gibt, wird es auch auf dieser Seite keine Benutzungspflicht geben oder gibt es etwa doch ein Zeichen 237 als Piktogramm oder Schild. Auf den Fotos ist das leider nicht erkennbar. Einen Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht dürfte es nun einmal nicht geben. Ich gehe davon aus, dass dort früher eine Benutzungspflicht bestanden hat. So einen Fall gibt es auch bei uns. Der ADFC fordert seit mehr als 10 Jahren, dass der Strich abgefräst wird, die Stadt weigert sich aus Kostengünden aber beständig es zu machen.
Falls noch Zweifel bestehen - bei der Stadt nachfragen.
Nochmal - Darum gehts nicht - es geht mir nicht um DIESE Stelle. Die ist eindeutig. Radfahrstreifen, nicht angeordnet. Die Frage war wie man eben solcherlei Situationen tagged und genau diese Situation ist Eine Katastrophe. Das Tagging sagt - hier ist irgendwas. Ob das ein Schutzstreifen ist oder ein Radfahrstreifen und ob die Benutzungspflichtig sind ist nicht eindeutig zu unterscheiden von "unvollständig getagged". Ich habe auf talk-de auch mal eine Diskussion begonnen und das Thema Radwege/Radinfrastruktur scheint noch viel Schlimmer zu sein als ich dachte. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren und das https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren_... Widersprechen sich schon einmal was die Benutzungspflicht von Radinfrastruktur betrifft. Und hier gibts dann noch weitere Kontroversen nachzulesen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Meinungsstreit_Radverkehrsanl... Die Frage scheint immer zu sein was will man mit den Daten machen. Die Erfassung von Benutzungspflichten wird für eine App mit Routing eher uninteressant sein. Aber für MICH ist das interessant damit man eine Übersicht hat wo man hinsehen muss für erfahrungsgemäß widerrechtliche Anordnungen. Einiges habe ich auch gelernt und werde auch mal meine Wayproblems aktualisieren. Vor allem alles was Radinfrastruktur ist mal in einen eigenen Layer schieben. Ich verstehe aber jetzt warum Radinfrastruktur großflächig so kaputt ist in OSM. Es gibt keinen Konsens und jeder macht wie er meint. Und anders als bei den Adressen bei denen sich ein teil des Karlsruher Modells einfach durchgesetzt hat (Ohne die associatedStreet Relation) scheint es so ein Modell bei OSM für Radinfrastruktur nicht zu geben. *soifz* Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Am 24.01.2019 um 09:13 schrieb Florian Lohoff:
On Wed, Jan 23, 2019 at 08:26:25PM +0100, Ulrich Wehmeier wrote:
Gemäß Fotos ist der Streifen mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt. Damit ist er Radfahrstreifen. Da es auf der anderen Seite keine Benutzungspflicht gibt, wird es auch auf dieser Seite keine Benutzungspflicht geben oder gibt es etwa doch ein Zeichen 237 als Piktogramm oder Schild. Auf den Fotos ist das leider nicht erkennbar. Einen Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht dürfte es nun einmal nicht geben. Ich gehe davon aus, dass dort früher eine Benutzungspflicht bestanden hat. So einen Fall gibt es auch bei uns. Der ADFC fordert seit mehr als 10 Jahren, dass der Strich abgefräst wird, die Stadt weigert sich aus Kostengünden aber beständig es zu machen.
Falls noch Zweifel bestehen - bei der Stadt nachfragen. Nochmal - Darum gehts nicht - es geht mir nicht um DIESE Stelle. Die ist eindeutig. Radfahrstreifen, nicht angeordnet.
Die Frage war wie man eben solcherlei Situationen tagged und genau diese Situation ist Eine Katastrophe.
Das Tagging sagt - hier ist irgendwas. Ob das ein Schutzstreifen ist oder ein Radfahrstreifen und ob die Benutzungspflichtig sind ist nicht eindeutig zu unterscheiden von "unvollständig getagged".
Ich habe auf talk-de auch mal eine Diskussion begonnen und das Thema Radwege/Radinfrastruktur scheint noch viel Schlimmer zu sein als ich dachte.
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren
und das
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren_...
Widersprechen sich schon einmal was die Benutzungspflicht von Radinfrastruktur betrifft.
Und hier gibts dann noch weitere Kontroversen nachzulesen:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Meinungsstreit_Radverkehrsanl...
Die Frage scheint immer zu sein was will man mit den Daten machen. Die Erfassung von Benutzungspflichten wird für eine App mit Routing eher uninteressant sein. Aber für MICH ist das interessant damit man eine Übersicht hat wo man hinsehen muss für erfahrungsgemäß widerrechtliche Anordnungen.
Einiges habe ich auch gelernt und werde auch mal meine Wayproblems aktualisieren. Vor allem alles was Radinfrastruktur ist mal in einen eigenen Layer schieben.
Ich verstehe aber jetzt warum Radinfrastruktur großflächig so kaputt ist in OSM. Es gibt keinen Konsens und jeder macht wie er meint. Und anders als bei den Adressen bei denen sich ein teil des Karlsruher Modells einfach durchgesetzt hat (Ohne die associatedStreet Relation) scheint es so ein Modell bei OSM für Radinfrastruktur nicht zu geben.
*soifz*
Flo
DIESE Stelle sagt mir, das es im öffentlichen Straßenraum Dinge gibt, die mit der StVO nicht vereinbar sind. Siehe auch Thema Frauenparkplätze: https://www.tagesschau.de/inland/frauenparkplatz-101.html Es gibt auf Radwegen an Gefahrenstellen Schild "Radfahrer" absteigen. Auch das gibt es in der StVO nicht. Es macht also aus dem Radweg keinen Fußweg. Das Schild befreit lediglich die Kommune vor der Haftung falls etwas passiert. Dinge die es gemäß StVO nicht gibt haben in OSM meiner Meinung nach auch nichts zu suchen. Ulrich
On Thu, Jan 24, 2019 at 10:53:32AM +0100, Ulrich Wehmeier wrote:
DIESE Stelle sagt mir, das es im öffentlichen Straßenraum Dinge gibt, die mit der StVO nicht vereinbar sind. Siehe auch Thema Frauenparkplätze: https://www.tagesschau.de/inland/frauenparkplatz-101.html
Was daran ist nicht mit der StVO vereinbar. Hab ich immer noch nicht verstanden. Und wir Mappen ja nicht die StVO oder Rechtsgrundsätze sondern das was da ist. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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