Katasterkarten als Bilddatei abzeichnen
Hallo, bisher bin ich nur als stiller Lauscher aktiv und wollte mich aber nun doch mal zu Wort melden :-) Ich habe nun schon die meisten Wege in meinem Örtchen abgelaufen und eingetragen. Jetzt habe ich den "offiziellen Auftrag" der Dorfgemeinschaft für die Weiterentwicklung unseres Dorfes eine Wanderkarte zu erstellen, auf der alle Wege eingezeichnet sind für Mütter mit Kinderwagen, Senioren, Senioren mit Rollator, junge Menschen,... also nach "Schwierigkeit" gestaffelt. Von der Kommune habe ich dafür Katasterkarten als TIF und CAD-Datei bekommen, die ich nutzen darf. Nun meine Frage: Ich bin irgendwie zu blind, aber ich bekomme diese Bilder nicht in JOSM importiert um sie dort an bestimmten Punkten zu "kalibrieren" um diese dann abzuzeichnen. Vor allem für die ganzen Ackerwege die noch offiziell der Gemeinde gehören, die aber fast nicht mehr sichtbar sind, wäre dies doch sehr schön. Nach dem Zeichnen sollen übrigens in OSM die Bänke für Senioren eingezeichnet werden und erst dann in der realen Umwelt aufgestellt werden :-) Vielen Dank für Hinweise und Tips Arno
On Mon, Mar 23, 2009 at 10:23:15AM +0100, Arno Symann wrote:
Hallo,
bisher bin ich nur als stiller Lauscher aktiv und wollte mich aber nun doch mal zu Wort melden :-)
Ich habe nun schon die meisten Wege in meinem Örtchen abgelaufen und eingetragen. Jetzt habe ich den "offiziellen Auftrag" der Dorfgemeinschaft für die Weiterentwicklung unseres Dorfes eine Wanderkarte zu erstellen, auf der alle Wege eingezeichnet sind für Mütter mit Kinderwagen, Senioren, Senioren mit Rollator, junge Menschen,... also nach "Schwierigkeit" gestaffelt. Von der Kommune habe ich dafür Katasterkarten als TIF und CAD-Datei bekommen, die ich nutzen darf.
Cool ;) Von Welchem Oertchen reden wir?
Nun meine Frage: Ich bin irgendwie zu blind, aber ich bekomme diese Bilder nicht in JOSM importiert um sie dort an bestimmten Punkten zu "kalibrieren" um diese dann abzuzeichnen. Vor allem für die ganzen Ackerwege die noch offiziell der Gemeinde gehören, die aber fast nicht mehr sichtbar sind, wäre dies doch sehr schön.
Das ist nicht sooo einfach - Wenn du eine CAD datei bekommst koennte man versuchen die gleich in was wie GPX zu wandeln - da gibts bestimmt experten fuer. Dann kannst du es in JOSM laden. TIFFs sind nicht so einfach - dafuer muessen die TIFS erst geocodiert werden und dann musst du einen WMS server aufbauen auf den du dann deinen JOSM loslassen kannst. JOSM direkt kann keine background images laden ...
Nach dem Zeichnen sollen übrigens in OSM die Bänke für Senioren eingezeichnet werden und erst dann in der realen Umwelt aufgestellt werden :-)
OSM als Planungstool ;) Flo -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
Zitat Arno Symann: [...]
Von der Kommune habe ich dafür Katasterkarten als TIF und CAD-Datei bekommen, die ich nutzen darf.
Nun meine Frage: Ich bin irgendwie zu blind, aber ich bekomme diese Bilder nicht in JOSM importiert um sie dort an bestimmten Punkten zu "kalibrieren" um diese dann abzuzeichnen. Vor allem für die ganzen Ackerwege die noch offiziell der Gemeinde gehören, die aber fast nicht mehr sichtbar sind, wäre dies doch sehr schön.
Referenzieren von Grafiken in Josm, so wie du es dir vorstellst, geht nicht. Es gibt afaik aber momentan zwei Moeglichkeiten, Grafiken online zu referenzieren und via WMS in Josm zu laden. Beide Dienste sind leider nicht immer zuverlaessig verfuegbar, aber fuer deine Zwecke sollte es ausreichen. Da ist einmal der Metacarta Rectifier <http://labs.metacarta.com/rectifier/>. Einfach zu handhaben, man braucht nach dem Referenzieren und Warpen nur die vierstellige Nummer aus der Adresszeile in Josm unter "WMS-> berichtigtes Bild" eintragen. Etwas langsam im Aufbau, die Groesse der hoch geladenen Grafik ist zwar afaik nicht begrenzt, man sollte es aber auch nicht uebertreiben. Der Metacarta Rectifier ist jedoch imho lizenzrechtlich nicht ganz koscher, da man Grafiken auch gegen unfreie Karten (Google Maps + Earth) referenziere kann. Ist umstritten, manche Leute haben damit kein Problem. Wenn du diesem Aspekt aus dem Weg gehen willst, ist da noch Map Warper <http://warper.geothings.net/>. Hier kannst du nur gegen OSM-Karten referenzieren und bist zumindest lizenzrechtlich auf der sicheren Seite. Recht neu, recht beta, aber sehr flott und zuverlaessiger als Metacarta. Das kann auch daran liegen, dass Grafiken maximal 5MB haben duerfen. Groessere Sachen werden automatisch runter gerechnet. Es waere also ratsam, grosse Grafiken eventuell zu splitten und/oder in ein sparsameres Format zu konvertieren um in Josm spaeter auch noch Einzelheiten zu erkennen. Musst du testen, was am besten geht. Wenn du eine Grafik hoch geladen, referenziert und gewarpt hast, gibt es unter "Export- -> WMS for JOSM" in der Adresszeile eine URL. In Josm unter "Einstellungen -> Einstellungen fuer WMS-Plugin" dann "hinzufuegen", Name und besagte URL eintragen und du bekommst im Menue "WMS" einen entsprechenden Eintrag. Draufklicken und Josm laed die Grafik als WMS-Layer im Hintergrund. Beim Aufrufen der Grafiken in Josm musst du etwas mit den Zoomstufen experimentieren. Ich beginne immer mit 20m in der Massstab-Anzeige oben links. hth -- Michael
Arno Symann schrieb:
Hallo,
.... Von der Kommune habe ich dafür Katasterkarten als TIF und CAD-Datei bekommen, die ich nutzen darf.
...
Arno
Hallo, weiß deine Kommune da wirklich, was sie tut? Die Kommune (Stadt, Gemeinde) bekommt vom Katasteramt (in NRW: Kreisverwaltung) die Katasterkarten (ALK?, DGK5?, ATKIS?) für die Nutzung (für eigene Zwecke) zur Verfügung gestellt. Das schließt aber nicht ein, die Rechte weiter zu geben. Katasterkarten halte ich für ziemlich "inkompatibel" mit CC-BY-SA. Die Kommune sollte vorher mit dem Inhaber der Rechte reden. -- Frank Jäger
Vielen Dank für die verschiedenen Mails mit Hilfen und Tips. Auf Nachfrage bei einem anderen Mitarbeiter habe ich nun alle Versuche abgebrochen und werde wohl doch auf schönes Wetter warten, die Laufschuhe vorbereiten und weiter mit dem Handy in der Hand durch die Gegend wandern. Vielen Dank nochmal Arno -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Frank Jäger [mailto:frank@fotodrachen.de] Gesendet: Dienstag, 24. März 2009 08:03 An: OSM in OWL Mailingliste Cc: Arno Symann Betreff: Re: Katasterkarten als Bilddatei abzeichnen Arno Symann schrieb:
Hallo,
.... Von der Kommune habe ich dafür Katasterkarten als TIF und CAD-Datei bekommen, die ich nutzen darf.
...
Arno
Hallo, weiß deine Kommune da wirklich, was sie tut? Die Kommune (Stadt, Gemeinde) bekommt vom Katasteramt (in NRW: Kreisverwaltung) die Katasterkarten (ALK?, DGK5?, ATKIS?) für die Nutzung (für eigene Zwecke) zur Verfügung gestellt. Das schließt aber nicht ein, die Rechte weiter zu geben. Katasterkarten halte ich für ziemlich "inkompatibel" mit CC-BY-SA. Die Kommune sollte vorher mit dem Inhaber der Rechte reden. -- Frank Jäger
On Tue, Mar 24, 2009 at 08:03:23AM +0100, Frank Jäger wrote:
Die Kommune (Stadt, Gemeinde) bekommt vom Katasteramt (in NRW: Kreisverwaltung) die Katasterkarten (ALK?, DGK5?, ATKIS?) für die Nutzung (für eigene Zwecke) zur Verfügung gestellt.
Das schließt aber nicht ein, die Rechte weiter zu geben. Katasterkarten halte ich für ziemlich "inkompatibel" mit CC-BY-SA.
Die Kommune sollte vorher mit dem Inhaber der Rechte reden.
Wer ist denn eigentlich Rechteinhaber? Ich meine die Haeuslebauer muessen doch alle jeweils das erfassen der Bauten zahlen - D.h. wer das Bier bestellt .... muessten doch eigentlich die entsprechenden Hausbesitzer doch auch rechte an den daten haben oder? Flo -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
On Tue, 2009-03-24 15:17:34 +0100, Florian Lohoff <flo@rfc822.org> wrote:
On Tue, Mar 24, 2009 at 08:03:23AM +0100, Frank Jäger wrote:
Die Kommune (Stadt, Gemeinde) bekommt vom Katasteramt (in NRW: Kreisverwaltung) die Katasterkarten (ALK?, DGK5?, ATKIS?) für die Nutzung (für eigene Zwecke) zur Verfügung gestellt.
Das schließt aber nicht ein, die Rechte weiter zu geben. Katasterkarten halte ich für ziemlich "inkompatibel" mit CC-BY-SA.
Die Kommune sollte vorher mit dem Inhaber der Rechte reden.
Wer ist denn eigentlich Rechteinhaber? Ich meine die Haeuslebauer muessen doch alle jeweils das erfassen der Bauten zahlen - D.h. wer das Bier bestellt .... muessten doch eigentlich die entsprechenden Hausbesitzer doch auch rechte an den daten haben oder?
Den Bücherschreibern gleich geben sie die vollständigen Verwertungsrechte sicherlich an die vermessende Behörde ab :) MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Ich hatte in letzter Zeit ein bißchen viel Realitycheck. the second : Langsam möchte ich mal wieder weiterträumen können. -- Maximilian Wilhelm (18. Mai 2005, #lug-owl.de)
On Tue, Mar 24, 2009 at 03:19:36PM +0100, Jan-Benedict Glaw wrote:
Wer ist denn eigentlich Rechteinhaber? Ich meine die Haeuslebauer muessen doch alle jeweils das erfassen der Bauten zahlen - D.h. wer das Bier bestellt .... muessten doch eigentlich die entsprechenden Hausbesitzer doch auch rechte an den daten haben oder?
Den Bücherschreibern gleich geben sie die vollständigen Verwertungsrechte sicherlich an die vermessende Behörde ab :)
Das ist ja so weit ich weiss in Deutschland mit dem Urheberrecht nicht moeglich - Fuer zukuenftige nutzungen kannst du heute nicht die Rechte abtreten. Das ist in USA anders ... Flo -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
On Tue, 2009-03-24 15:26:02 +0100, Florian Lohoff <flo@rfc822.org> wrote:
On Tue, Mar 24, 2009 at 03:19:36PM +0100, Jan-Benedict Glaw wrote:
Wer ist denn eigentlich Rechteinhaber? Ich meine die Haeuslebauer muessen doch alle jeweils das erfassen der Bauten zahlen - D.h. wer das Bier bestellt .... muessten doch eigentlich die entsprechenden Hausbesitzer doch auch rechte an den daten haben oder?
Den Bücherschreibern gleich geben sie die vollständigen Verwertungsrechte sicherlich an die vermessende Behörde ab :)
Das ist ja so weit ich weiss in Deutschland mit dem Urheberrecht nicht moeglich - Fuer zukuenftige nutzungen kannst du heute nicht die Rechte abtreten. Das ist in USA anders ...
IIRC (IANAL) kannst Du in .de das /Urheberrecht/ nicht abgeben, aber schon jegliche /Verwertungsrechte/. --> Zahnloser Tiger. MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Ich hatte in letzter Zeit ein bißchen viel Realitycheck. the second : Langsam möchte ich mal wieder weiterträumen können. -- Maximilian Wilhelm (18. Mai 2005, #lug-owl.de)
On Tue, Mar 24, 2009 at 06:13:40PM +0100, Jan-Benedict Glaw wrote:
Das ist ja so weit ich weiss in Deutschland mit dem Urheberrecht nicht moeglich - Fuer zukuenftige nutzungen kannst du heute nicht die Rechte abtreten. Das ist in USA anders ...
IIRC (IANAL) kannst Du in .de das /Urheberrecht/ nicht abgeben, aber schon jegliche /Verwertungsrechte/. --> Zahnloser Tiger.
Ah - da hat sich was geaendert - Bis 1.1.2008 konnte man eben zukuenftige verwertung nicht regeln bzw die rechte blieben immer beim urheber - nach dem 1.1.2008 getroffene vertraege lassen auch zukuenftige nutzung zu: http://www.anwalt.de/rechtstipps/urheber-aufgepasst-wichtige-frist-endet-am_... -------------------------------------------------------- Problem des alten UrhG: Zukünftige Nutzungsarten Bei der Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Dritte konnte bis zur jüngsten Urheberrechtsreform (sog. "Zweiter Korb") keine Vereinbarung für zukünftige, noch unbekannte Nutzungsarten getroffen werden. Gemäß § 31 Abs. 4 UrhG a.F. war dies ausdrücklich ausgeschlossen. Dies stellte sowohl Urheber als auch Nutzungsberechtigte immer wieder vor Probleme. Beispiele: * Ein Musikverlag möchte die Aufnahme eines zeitgenössischen Musikstücks, das bislang nur auf LP veröffentlicht war, auf CD herausbringen. Der Plattenvertrag wurde jedoch geschlossen, als es CDs noch nicht gab. Nach der alten Regelung musste der Verlag sich vom Komponisten oder seinen Erben dieses Recht gesondert einräumen lassen. Schwierigkeiten entstanden v.a. dann, wenn z.B. der Komponist nicht einwilligen wollte, oder z.B. die Erben unauffindbar waren. * Ein Buchverlag möchte das Werk eines Autoren nicht mehr nur in Printform herausgeben, sondern auch als E-Book. Zum Zeitpunkt des Verlagsvertrags existierte diese Veröffentlichungsform noch nicht, es bedarf ebenfalls einer neuen Rechteeinräumung. * Ein Fernsehsender möchte eine ältere Fernsehfilmproduktion oder Fernsehserie auf DVD veröffentlichen, oder ein Filmverlag möchte alte erfolgreiche Kinofilme auf DVD herausbringen, die es zum Zeitpunkt der Drehaufnahmen noch nicht gab. Angesichts der zunehmend rasanten Entwicklung der Medienformen zeigte sich das UrhG diesbezüglich als zu unflexibel. Im Rahmen der Urheberrechtsreform, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, wurde daher § 31 Abs. 4 UrhG gestrichen. ---------------------------------------------------------- -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
participants (5)
-
Arno Symann -
Florian Lohoff -
Frank Jäger -
Jan-Benedict Glaw -
Michael Buege