[talk-owl] Öffentliche Bekanntmachung der Städte
Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue Gemeindestraßen gewidmet wurden. Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und Hausnummern beinhalten: http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076 Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
Robert S. schrieb:
Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue Gemeindestraßen gewidmet wurden. Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und Hausnummern beinhalten: http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076
Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
Hallo, bei der Karte in dem o.g. Link handelt es sich ursprünglich um eine ALK (Automatisierte Liegenschaftskarte) des Katasteramtes. Das Katasteramt gehört zur Kreisverwaltung. Die Städte und Gemeinden dürfen diese Liegenschaftskarte für ein geringes Entgelt *für eigene Zwecke*, also im internen Dienstgebrauch, nutzen. Das sieht z.B. anders aus bei Stadtwerken oder ähnlichen Eigenbetrieben der Verwaltung, die wirtschaftlich selbstständig sind und sich über Gebühren finanzieren. Diese Werke müssen für die Nutzung der ALK jährlich 5-stellige Summen für ein Stadtgebiet bezahlen (Gebührenordnung Land NRW). Das "für eigene Zwecke" drückt sich auch in der Überschrift des Druckrahmens aus. Dort steht ausdrücklich: "Nur für den Dienstgebrauch". Ein Sachbearbeiter der Stadt hat diese Karten des Kreises offensichtlich ausgedruckt, mit ein paar Schraffuren handschriftlich(!) ergänzt, wieder eingescannt und dann - unter Nichtbeachtung der Auflage "nur für den Dienstgebrauch" - im Internet veröffentlicht. Ich denke mal, er hat sich nicht viele Gedanken um das Urheberrecht gemacht. Vielleicht ist dem Bearbeiter auch gar nicht bewusst, dass Katasterkarten bestimmte Nutzungsrechte haben. Selbst wenn das Katasteramt solche Aktionen der Kommunen duldet, schließt das nicht ein, dass die Karten dadurch gemeinfrei werden. Anders ausgedrückt: ein Fehler der Stadt nimmt dem Kreis nicht das Recht an seiner ALK. -- Frank
On Sat, May 23, 2009 at 08:57:27PM +0200, Robert S. wrote:
Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue Gemeindestraßen gewidmet wurden. Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und Hausnummern beinhalten: http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076
Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
Das ist Strittig - Ich habe die diskussionen auf talk-de verfolgt und bei reinen "Gesetzestexten" oder "Pflichtveroeffentlichungen" der Gemeinde gilt eine "Gemeinfreiheit" d.h. keinerlei Urheberrecht: Art. 5 Nicht geschützte Werke 1 Durch das Urheberrecht nicht geschützt sind: a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse; b. Zahlungsmittel; c. Entscheidungen, Protokolle und Berichte von Behörden und öffentlichen Verwaltungen; d. Patentschriften und veröffentlichte Patentgesuche. 2 Ebenfalls nicht geschützt sind amtliche oder gesetzlich geforderte Sammlungen und Übersetzungen der Werke nach Absatz 1." Die Frage ist jedoch inwieweit die Karte als Pflichtveroeffentlichung anzusehen ist. Die Namen ist unstrittig - aber auf der Karte sind viele informationen die eben nicht zur Urspruenglichen veroeffentlichungs pflicht gehoeren und damit ggfs nicht von dem oben gedeckt. Bei dem abgleich von Hausnummern sehe ich das wenig kritisch als wenn jemand ganze Stadtteile von einem Bebauungsplan abzeichnet. Ich habe aber selber schonmal 2 Straßennamen aus einem B-Plan der Stadt GT geholt weil im Neubaugebiet keine Schilder standen. Im zweifelsfalle ist es IMHO dasselbe ob jemand den Namen der Straße auf ein Stueck Papier schreibt und aushaengt oder ein Straßenschild an die Straße stellt. Da ja der Name ergebniss eines Verwaltungsaktes ist wird der ja so wie ich das verstehe nach dem URG nicht zu schuetzen sein. Flo -- Florian Lohoff flo@rfc822.org +49-171-2280134 Those who would give up a little freedom to get a little security shall soon have neither - Benjamin Franklin
participants (3)
-
Florian Lohoff -
Frank Jäger -
Robert S.