Hi Liste!
Da eine durchgezogene Linie nicht gemappt werden kann (jedenfalls kenne ich keine Variante) stelle ich mir, und jetzt dem Leserkreis, Man müsste dann wieder zu zwei Fahrspuren greifen, also das Zusammenführen der Fahrspuren unterbinden, aber das halte ich für die schlechteste Variante.
Das "Trennen der Fahrspuren" ist genau das, was der Gesetzgeber mit der durchgezogenen Linie erreichen will. Es ist also juristisch und logisch völlig korrekt, Fahrstreifen, die durch durchgezogene Linien getrennt sind, als zwei getrennte Wege zu mappen. Siehe StVO. Das ist überhaupt keine "schlechte Variante", sondern die richtige. Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg genommen. Gruß Lulu-Ann -- NEU: FreePhone - 0ct/min Handyspartarif mit Geld-zurück-Garantie! Jetzt informieren: http://www.gmx.net/de/go/freephone
On Fri, Nov 11, 2011 at 02:16:39PM +0100, Lulu-Ann@gmx.de wrote:
Hi Liste!
Da eine durchgezogene Linie nicht gemappt werden kann (jedenfalls kenne ich keine Variante) stelle ich mir, und jetzt dem Leserkreis, Man müsste dann wieder zu zwei Fahrspuren greifen, also das Zusammenführen der Fahrspuren unterbinden, aber das halte ich für die schlechteste Variante.
Das "Trennen der Fahrspuren" ist genau das, was der Gesetzgeber mit der durchgezogenen Linie erreichen will. Es ist also juristisch und logisch völlig korrekt, Fahrstreifen, die durch durchgezogene Linien getrennt sind, als zwei getrennte Wege zu mappen.
Siehe StVO.
Das ist überhaupt keine "schlechte Variante", sondern die richtige.
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!? Irgendwie reichen die Abbildungsmöglichkeiten in OSM nicht aus.
Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg genommen. Das wäre die universelle Lösung.
Uwe -- MMK GmbH, Fleyer Str. 196, 58097 Hagen Uwe.Steinmann@mmk-hagen.de Tel: 02331 840446 Fax: 02331 843920
Am 11.11.2011 15:22, schrieb Uwe Steinmann:
On Fri, Nov 11, 2011 at 02:16:39PM +0100, Lulu-Ann@gmx.de wrote:
Hi Liste!
Da eine durchgezogene Linie nicht gemappt werden kann (jedenfalls kenne ich keine Variante) stelle ich mir, und jetzt dem Leserkreis, Man müsste dann wieder zu zwei Fahrspuren greifen, also das Zusammenführen der Fahrspuren unterbinden, aber das halte ich für die schlechteste Variante. Das "Trennen der Fahrspuren" ist genau das, was der Gesetzgeber mit der durchgezogenen Linie erreichen will. Es ist also juristisch und logisch völlig korrekt, Fahrstreifen, die durch durchgezogene Linien getrennt sind, als zwei getrennte Wege zu mappen.
Siehe StVO.
Das ist überhaupt keine "schlechte Variante", sondern die richtige. So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Zeichne bei "echter" baulicher Trennung Grünstreifen und/oder Leitplanke (area mit surface=grass bzw. way mit barrier=guard_rail [1]) dazu und fertig.
Einziger Ausnahmefall, wo das nicht hilft, sind dann Notfalleinsatzkräfte, die sich bei Bedarf im Einsatzfall über die StVO hinwegsetzen und trotzdem wenden können - hier wären die Router bisher aufgeschmissen, aber die werden dann wohl sowieso nicht verwendet. Gruß Peter [1] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Proposed_features/New_barrier_types
Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!? Irgendwie reichen die Abbildungsmöglichkeiten in OSM nicht aus.
Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg genommen. Das wäre die universelle Lösung.
Uwe
_______________________________________________ OSM mailing list OSM@gt.owl.de http://gt.owl.de/cgi-bin/mailman/listinfo/osm
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!?
Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte.
Irgendwie reichen die Abbildungsmöglichkeiten in OSM nicht aus.
Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg genommen. Das wäre die universelle Lösung.
Aber nur ZUSAETZLICH als Flaeche. Fuer routing ist eine Flaeche nicht brauchbar. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de
Am 11.11.2011 15:42, schrieb Florian Lohoff:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!? Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte.
Irgendwie reichen die Abbildungsmöglichkeiten in OSM nicht aus.
Irgendwann werden wir Straßen sowieso als Flächen erfassen, und Radwege und Fußwege getrennt. Da wird mit getrennten Fahrbahnen nicht mal was vorweg genommen. Das wäre die universelle Lösung. Aber nur ZUSAETZLICH als Flaeche. Fuer die in OSM angewendeten Lösungen zum routing ist eine Flaeche nicht brauchbar. Es gibt sehr wohl auch Routing über Flächen - braucht halt mehr Preprocessing, aber machbar ist das durchaus. Provokativ: Wir mappen nicht für den Router :D
Ernsthaft: für Straßen gebe ich dir recht, da sollten wir zumindest auch die Linien behalten. Für Plätze würde es gerade Fußgängerroutern aber nicht schaden, auch flächenrouting zu beherrschen, damit man einen Platz queren kann, anstatt außen rumzulaufen. Gruß Peter
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:42:54PM +0100, Florian Lohoff wrote:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!?
Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte. Ich war mir nicht sicher ... daher das '!?' am Ende meines Satzes. Ich hatte vermutet, dass es noch Unterschiede in der Höchstgeschwindigkeit gibt. Die gibt es aber wohl nicht (was mich wiederum wundert, aber das tut nicht zur Sache.)
Fazit: durchgezogene, doppelte Linie = bauliche Trenneng => zwei Fahrspuren in OSM. Uwe -- MMK GmbH, Fleyer Str. 196, 58097 Hagen Uwe.Steinmann@mmk-hagen.de Tel: 02331 840446 Fax: 02331 843920
Am 11.11.2011 17:54, schrieb Uwe Steinmann:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:42:54PM +0100, Florian Lohoff wrote:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!? Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte. Ich war mir nicht sicher ... daher das '!?' am Ende meines Satzes. Ich hatte vermutet, dass es noch Unterschiede in der Höchstgeschwindigkeit gibt. Die gibt es aber wohl nicht (was mich wiederum wundert, aber das tut nicht zur Sache.)
Fazit: durchgezogene, doppelte Linie = bauliche Trenneng => zwei Fahrspuren in OSM. Anscheinend hatte ich vorher nur Flo geantwortet.
Ich bin mir zwar auch nicht 100% Sicher, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist die doppelt durchgezogene Fahrstreifenbegreunzung im Grunde nur eine Ausprägung der einfach durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung, die zur Verdeutlichung dient. Beide dürfen nicht überfahren werden, allerdings darf bei der doppelten zusätzlich kein Teil des Fahrzeugs über die Fahrstreifenbegrenzung hinausragen. Eine doppelte Fahrstreifenbegreunzug wäre damit keine bauliche Trennung. Außerdem greift bei einer baulichen Trennung der Richtungsfahrbahnen das Tempolimit von 100 km/h nicht. Gruß, Jörn
On Fri, Nov 11, 2011 at 08:10:20PM +0100, Jörn Stuphorn wrote:
Am 11.11.2011 17:54, schrieb Uwe Steinmann:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:42:54PM +0100, Florian Lohoff wrote:
On Fri, Nov 11, 2011 at 03:22:53PM +0100, Uwe Steinmann wrote:
So ganz abgeneigt bin ich auch nicht. Was mich stört, ist die Tatsache, dass man aus Sicht von OSM die 'durchgezogene Linie' (sprechen wir hier von einer oder zwei?) mit der baulichen Trennung in einen Topf wirft. Auch rechtlich sind diese beiden Varianten doch nicht gleich zu behandeln!? Aeh nicht? Die doppelt durchgezogene Linie ist eine Bauliche Trennung - Damit ist das identisch mit einer Leitplanke in der Mitte. Ich war mir nicht sicher ... daher das '!?' am Ende meines Satzes. Ich hatte vermutet, dass es noch Unterschiede in der Höchstgeschwindigkeit gibt. Die gibt es aber wohl nicht (was mich wiederum wundert, aber das tut nicht zur Sache.)
Fazit: durchgezogene, doppelte Linie = bauliche Trenneng => zwei Fahrspuren in OSM. Anscheinend hatte ich vorher nur Flo geantwortet.
Ich bin mir zwar auch nicht 100% Sicher, aber wenn ich das richtig verstanden habe, ist die doppelt durchgezogene Fahrstreifenbegreunzung im Grunde nur eine Ausprägung der einfach durchgezogenen Fahrstreifenbegrenzung, die zur Verdeutlichung dient. Beide dürfen nicht überfahren werden, allerdings darf bei der doppelten zusätzlich kein Teil des Fahrzeugs über die Fahrstreifenbegrenzung hinausragen.
Eine doppelte Fahrstreifenbegreunzug wäre damit keine bauliche Trennung. Ich habe auch nochmal recherchiert und komme doch wieder zu meiner ersten Vermutung zurück, dass es sehr wohl einen Unterschied zwischen baulicher Trennung und durchgezogener Linie gibt, aus der sich auch die Höchstgeschwindigkeit ableitet. Und dann sehe doch eher einen Sinn darin, nur die bauliche Trennung als zwei Fahrspuren abzubilden.
Uwe -- MMK GmbH, Fleyer Str. 196, 58097 Hagen Uwe.Steinmann@mmk-hagen.de Tel: 02331 840446 Fax: 02331 843920
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