Videoüberwachung klassifizieren
Moin zusammen, noch eine Frage von mir: viele Überwachungskameras habe ich als "Outdoor" klassifiziert, weil dies war für mich eindeutig. Dann gibt es noch die Variante "Public". Wann wird dies verwendet? Weil viele Unternehmen (ca 70-80% werden von Unternehmen betrieben) haben Kameras aufgebaut und das Firmengelände soll "geschützt" werden. Oft wird dabei auch ein öffentlicher Bereich überwacht. z.B. die Strasse vor der Werkseinfahrt. Auf jedenfall wäre nach meinem dafürhalten eine öffentliche Webcam (sichtbar auf einer Webseite im Internet) bei OSM "public". Alles dazwischen ist für mich gerade iwie eine Grauzone. Wie schaut hier die Best-Practice aus? Wann tagged Ihr Kameras als "Public"? viele Grüße Micha
On 12.06.21 13:10, Michael Meer wrote:
Dann gibt es noch die Variante "Public". Wann wird dies verwendet?
der Unterschied zwischen outdoor und public ist, dass letztere gezielt nicht ein Privatgrundstück, sondern öffentlichen Raum erfassen (nicht nur als "Beifang"), und von einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung betrieben werden. -- hartmut
Hola, On Sat, Jun 12, 2021 at 01:10:35PM +0200, Michael Meer wrote:
Auf jedenfall wäre nach meinem dafürhalten eine öffentliche Webcam (sichtbar auf einer Webseite im Internet) bei OSM "public".
Alles dazwischen ist für mich gerade iwie eine Grauzone.
Wie schaut hier die Best-Practice aus? Wann tagged Ihr Kameras als "Public"?
Wenn die Kamera im öffentlichen Raum hängt. D.h. an Straßenlaternen, Ampeln bzw so hängt das sie Primär den öffentlichen Raum aufnimmt. In Gütersloh gibts das leider mittlerweile weitverbreitet. Die Hauptausfallsstraße zur Autobahn (Verler Straße) wird fast an allen signifikanten Kreuzungen Videoüberwacht. Bei z.b. den Kameras bei der Meyerschen in Gütersloh könnte man noch streiten. Defakto wird da der Bereich VOR dem Schaufenstern aufgenommen, also der öffentliche Raum der Fußgängerzone. IMHO sind die auch Rechtswidrig aber das ist eine andere Geschichte. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
On 2021-06-13 21:36, Florian Lohoff wrote:
Bei z.b. den Kameras bei der Meyerschen in Gütersloh könnte man noch streiten. Defakto wird da der Bereich VOR dem Schaufenstern aufgenommen, also der öffentliche Raum der Fußgängerzone. IMHO sind die auch Rechtswidrig aber das ist eine andere Geschichte.
https://www.test.de/FAQ-Private-Videoueberwachung-Das-ist-erlaubt-und-das-ni... Darf die Kamera auf öffentliche Wege gerichtet sein? Im Regelfall nicht. Wenn die Kamera öffentliche Wege oder andere öffentliche Bereiche im Visier hat, sind Passanten von der Beobachtung betroffen. Auch diesen steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu, das durch die Filmerei verletzt würde. Nur ausnahmsweise ist eine private Videoüberwachung außerhalb des eigenen Grundstücks denkbar, wenn die Interessen des Eigentümers die Interessen der Beobachteten im Einzelfall überwiegen. Denkbar ist das, wenn der Eigentümer wiederholt Opfer von Straftaten war und infolgedessen über die Grundstücksgrenzen hinaus einen schmalen Streifen des Gehwegs überwacht, etwa um sein wiederholt mutwillig beschädigtes Auto zu überwachen.
participants (4)
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Florian Lohoff -
Hartmut Holzgraefe -
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Sebastian Lisken