Hi, kann sich jemand in Schloss Holte Stukenbrock mal das hier ansehen. Ist nen nickeliger Fehler an der Autobahnauffahrt. Ich vermute das da eine durchgezogene Linie ist - die aber nicht in einer doppelten/parallelen führung der L751 resultiert. Daher meint dann das Navi wenn man an der richtigen ausfahrt vorbei faehrt und dann an der Verzögerungspur der L vorbeikommt das man bitte Scharf links abbiegt. Das ist natuerlich Bullshit. Entweder fehlt das eine Abbiegebeschränkung (Unwahrscheinlich) oder da muss die L doppelt mit 2 Einbahnstraßen gefuehrt werden. http://www.skobbler.de/osmbugs/detail/sko-153081 Mal ansehen. Flo -- Florian Lohoff f@zz.de Professionell gesehen bin ich zu haben ....
Am 25.02.2011 um 16:53 schrieb Florian Lohoff:
Ich vermute das da eine durchgezogene Linie ist - die aber nicht in einer doppelten/parallelen führung der L751 resultiert. Daher meint dann das Navi wenn man an der richtigen ausfahrt vorbei faehrt und dann an der Verzögerungspur der L vorbeikommt das man bitte Scharf links abbiegt. Das ist natuerlich Bullshit.
Ja, genau so sieht mir das auch aus. Die Autobahnauffahrt hat selbst zwei Zufahrten, je eine für jede Richtung der L751. Das Navi wollte den Nutzer wohl erst auf die richtige Zufahrt schicken, wo der Nutzer dran vorbeigefahren ist. Das Rerouting schickt den Nutzer dann fälschlicherweise auf die zweite Zufahrt, was auf Grund einer einfach durchgestrichenen Linie nicht erlaubt ist.
Entweder fehlt das eine Abbiegebeschränkung (Unwahrscheinlich) oder da muss die L doppelt mit 2 Einbahnstraßen gefuehrt werden.
Ist es nicht so, dass Straßen nur mit baulicher Trennung oder doppelt durchgestrichener Linie mit 2 Einbahnstraßen eingezeichnet werden sollten? Weil dann müsste das hier mit Abbiegebeschränkungen gelöst werden. Es gibt da noch mehrere Stellen an dieser Auffahrt die demnach falsch sind. Zum Beispiel die Abfahrt aus Paderborn kommend teilt sich ganz am Ende in je eine Spur für Linksabbieger und eine für Rechtsabbieger. Bis jetzt gibt es auch dort keine Abbiegebeschränkung, daher kann man als Rechtsabbieger auch von der Linksabbiegerspur rechts abbiegen, was per Beschilderung verboten ist. LG, Jonathan
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