NRW-Atlas: 40cm Luftbilder werden abgeschaltet, neuer 20cm Dienst ohne OSM-kompatible Lizenz
Moin, gestern abend auf der NRW-Atlas Seite im OSM Wiki folgende Warnung gesehen (hinzugefügt am 12.1.): "Der DOP40-Dienst (Orthophoto 40 cm Bodenauflösung) wird zum 1. Februar 2017 abgeschaltet. Für den Nachfolgedienst (DOP20 als Teil des neuen Open-Data-Angebot) liegt uns leider keine Nutzungserlaubnis vor, da uns bislang keine Ausnahme von der Pflicht der Quellangabe erteilt wurde. Mappt daher bis dahin, was das Zeug hält!" D.h. ab nächstem Monat erstmal wieder nur Bing ... :o https://wiki.openstreetmap.org/wiki/NRW-Atlas -- hartmut
On Sun, Jan 15, 2017 at 11:55:58AM +0100, Hartmut Holzgraefe wrote:
Moin,
gestern abend auf der NRW-Atlas Seite im OSM Wiki folgende Warnung gesehen (hinzugefügt am 12.1.):
"Der DOP40-Dienst (Orthophoto 40 cm Bodenauflösung) wird zum 1. Februar 2017 abgeschaltet.
Für den Nachfolgedienst (DOP20 als Teil des neuen Open-Data-Angebot) liegt uns leider keine Nutzungserlaubnis vor, da uns bislang keine Ausnahme von der Pflicht der Quellangabe erteilt wurde. Mappt daher bis dahin, was das Zeug hält!"
D.h. ab nächstem Monat erstmal wieder nur Bing ... :o
Ich habe das auch gelesen und ich habe mich gefragt wo das hängt. - Gibt es einfach bisher keine Nutzungserlaubnis? - Hat jemand danach gefragt? - Hat man das aktiv verweigert oder einfach keine Antwort bekommen? Weisst du da mehr? Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Am 15.01.2017 um 11:55 schrieb Hartmut Holzgraefe:
Moin,
gestern abend auf der NRW-Atlas Seite im OSM Wiki folgende Warnung gesehen (hinzugefügt am 12.1.):
"Der DOP40-Dienst (Orthophoto 40 cm Bodenauflösung) wird zum 1. Februar 2017 abgeschaltet.
Für den Nachfolgedienst (DOP20 als Teil des neuen Open-Data-Angebot) liegt uns leider keine Nutzungserlaubnis vor, da uns bislang keine Ausnahme von der Pflicht der Quellangabe erteilt wurde. Mappt daher bis dahin, was das Zeug hält!"
D.h. ab nächstem Monat erstmal wieder nur Bing ... :o
Hallo, sind das die Luftbilder vom NRW Atlas, die man in JOSM als Hintergrund einstellen kann? Gruß, Gerald
On Sun, Jan 15, 2017 at 12:56:47PM +0100, G. Böger wrote:
Am 15.01.2017 um 11:55 schrieb Hartmut Holzgraefe: Hallo,
sind das die Luftbilder vom NRW Atlas, die man in JOSM als Hintergrund einstellen kann?
Ja - DOP40 "Digitale Orthophotos 40cm Bodenauflösung". Die werden aber nicht in 40cm/Pixel Fotografiert sondern mit 5 oder 10cm ... Die werden dann künstlich verschlechtert um noch eine Möglichkeit der "Geldgewinnung" zu behalten. Jetzt will man das ein bisschen verbessern auf 20cm Bodenauflösungen (4 mal so viele Pixel) und die werden als "Open Data" freigegeben. Open Data heisst aber in Deutschland nicht "Public Domain" oder ähnliches. Da können noch mehr oder minder beliebige Einschränkungen einer Lizenz darauf liegen - so wie eben hier. In den USA sind alle Daten die mit Steuermitteln erzeugt werden per definition einfach Public Domain d.h. ohne Restriktionen zu verwenden. Hier z.b. die Nutzungsbedingungen für den DOP40 http://www.wms.nrw.de/rssfeeds/content/geobasis/html/061.html Die hier Problematische Regelung ist die Namensnennung die wir als OpenStreetMap ja nicht sicherstellen können. Für die DOP40 haben wir mal eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln bekommen. Für die DOP20 gibt es da nichts - die Frage ist - Warum? Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Am 15.01.2017 um 14:33 schrieb Florian Lohoff:
On Sun, Jan 15, 2017 at 12:56:47PM +0100, G. Böger wrote:
Am 15.01.2017 um 11:55 schrieb Hartmut Holzgraefe: Hallo,
sind das die Luftbilder vom NRW Atlas, die man in JOSM als Hintergrund einstellen kann? Ja - DOP40 "Digitale Orthophotos 40cm Bodenauflösung". Die werden aber nicht in 40cm/Pixel Fotografiert sondern mit 5 oder 10cm ...
Flo Ok, danke. Das ist ja übel, das die abgeschaltet werden und es als Alternative nur die "antiken" Bing Bilder gibt.
On Sun, Jan 15, 2017 at 02:33:14PM +0100, Florian Lohoff wrote:
Hier z.b. die Nutzungsbedingungen für den DOP40 http://www.wms.nrw.de/rssfeeds/content/geobasis/html/061.html
Die hier Problematische Regelung ist die Namensnennung die wir als OpenStreetMap ja nicht sicherstellen können. Für die DOP40 haben wir mal eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln bekommen. Für die DOP20 gibt es da nichts - die Frage ist - Warum?
Hier der DOP20 Datensatz im Open Data Portal des Landes NRW: https://open.nrw/de/dataset/f76697a2-42d8-486e-9f30-c3b4c71506e2bkg Und hier die Lizenz .... https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 Das ist halt das Problem mit viel von dem Open Data Zeugs das in Deutschland gerade so Populär ist. Das ist halt "Open" aber eben in vielen fällen nicht "Free" - Reingucken ja - weiterbenutzen - na mal sehen. Wobei es da auch andere Beispiele gibt. Alles was halt mit Attributierung ist d.h. Namensnennung kriegen wir halt nicht durchgesetzt mit OpenStreetMap - D.h. die Creative Commons Lizenzen mit BY (Attribution) geht halt nicht. Wobei das ja auch eine Nutzung nicht komplett verhindert. Eine Übernahme der Daten oder ableiten geht dann nicht. Einen Vergleich mit dem OSM Bestand ist natürlich trotzdem möglich. Also wollen wir es mal nicht so negativ sehen. Irgendwann wird das Lizenzthema da auch gelöst ... Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Im Forum war das vor ein paar Tagen schon Thema: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=56709. Joachim Kast (DD1JG) will versuchen über das zuständige Innenministerium eine Freigabe zu erreichen, die BezReg Köln hat da keine Handhabe mehr. Gruß aus dem Lipperland Matthias Am 15. Januar 2017 14:45:40 MEZ schrieb Florian Lohoff <f@zz.de>:
On Sun, Jan 15, 2017 at 02:33:14PM +0100, Florian Lohoff wrote:
Hier z.b. die Nutzungsbedingungen für den DOP40 http://www.wms.nrw.de/rssfeeds/content/geobasis/html/061.html
Die hier Problematische Regelung ist die Namensnennung die wir als OpenStreetMap ja nicht sicherstellen können. Für die DOP40 haben wir mal eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln bekommen. Für die DOP20 gibt es da nichts - die Frage ist - Warum?
Hier der DOP20 Datensatz im Open Data Portal des Landes NRW:
https://open.nrw/de/dataset/f76697a2-42d8-486e-9f30-c3b4c71506e2bkg
Und hier die Lizenz ....
https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Das ist halt das Problem mit viel von dem Open Data Zeugs das in Deutschland gerade so Populär ist. Das ist halt "Open" aber eben in vielen fällen nicht "Free" - Reingucken ja - weiterbenutzen - na mal sehen.
Wobei es da auch andere Beispiele gibt. Alles was halt mit Attributierung ist d.h. Namensnennung kriegen wir halt nicht durchgesetzt mit OpenStreetMap - D.h. die Creative Commons Lizenzen mit BY (Attribution) geht halt nicht.
Wobei das ja auch eine Nutzung nicht komplett verhindert. Eine Übernahme der Daten oder ableiten geht dann nicht. Einen Vergleich mit dem OSM Bestand ist natürlich trotzdem möglich.
Also wollen wir es mal nicht so negativ sehen. Irgendwann wird das Lizenzthema da auch gelöst ...
Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away _______________________________________________ OSM mailing list OSM@gt.owl.de http://gt.owl.de/cgi-bin/mailman/listinfo/osm
On Sun, Jan 15, 2017 at 07:19:54PM +0100, Matthias G. wrote:
Im Forum war das vor ein paar Tagen schon Thema: https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=56709. Joachim Kast (DD1JG) will versuchen über das zuständige Innenministerium eine Freigabe zu erreichen, die BezReg Köln hat da keine Handhabe mehr.
Naja - bisher war das deren Handhabe - Jetzt gibts nen Landesverordnung das eindeutig Regelt das es anders zu machen ist. Und gegen Verordnungen möchte da halt keiner verstoßen. "Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten Vom 8. August 2016" „§ 11 Nutzung der Geobasisdaten [ ... ] (2) Für alle sonstigen Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version. Die Namensnennung der Rechteinhaber und Bereitsteller erfolgt einheitlich im Quellenvermerk mit „Land NRW“ sowie dem Jahr des Datenbezugs in Klammern; soweit Geobasisdaten durch ein Katasteramt bereitgestellt werden, kann das Katasteramt entscheiden, ob diese Namensnennung durch den Zusatz „/“ und die Bezeichnung des Katasteramtes zu ergänzen ist. Erfolgt die Bereitstellung gemäß § 3a Absatz 5, können abweichende Regelungen festgelegt werden. D.h. vermutlich wird es da ohne einen landespolitischen Beschluss keine abweichung von geben. Es wird sich niemand über eine Landesverordnung hinwegsetzen. Also müsste die Verordnung geändert werden. Doof - Hätte man im Entstehungsprozess schon eine Stellungnahme zu abgeben sollen als OpenStreetMap ... Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Moin! Die werden in 10 cm Bodenauflösung mit 4 Farbkanälen fotografiert. Diese Auflösung steht der Verwaltung nur für interne Nutzung zur Verfügung. Die 10cm-Version darf wegen Auflagen des Datenschutzes nicht allgemein verfügbar sein. Da sieht man zu viele Details auf Privatgrundstücken. Die 20cm-Version ist noch zugelassen. Als Tiff-Datei (also nicht komprimiert) und mit 4 Kanälen (RGBI = rot - grün - blau - nahes Infrarot) ist ein Quadratkilometer dann ca. 400 MByte groß, 10.000x10.000 Pixel. Diese Dateien habe ich mal verarbeitet um einen Kartendienst für die interne Nutzung in der Kommunalverwaltung zu erzeugen. Aus dem IR-Kanal habe ich z.B. einen NDVI [1] berechnet um Vegetation zu erkennen. Frank [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Normalized_Differenced_Vegetation_Index
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: OSM [mailto:osm-bounces@gt.owl.de] Im Auftrag von Florian Lohoff Gesendet: Sonntag, 15. Januar 2017 14:33 An: G. Böger Cc: osm@gt.owl.de Betreff: Re: NRW-Atlas: 40cm Luftbilder werden abgeschaltet, neuer 20cm Dienst ohne OSM-kompatible Lizenz ... Ja - DOP40 "Digitale Orthophotos 40cm Bodenaufl sung". Die werden aber nicht in 40cm/Pixel Fotografiert sondern mit 5 oder 10cm ...
Die werden dann k nstlich verschlechtert um noch eine M glichkeit der "Geldgewinnung" zu behalten. ... Jetzt will man das ein bisschen verbessern auf 20cm Bodenaufl sungen (4 mal so viele Pixel) und die werden als "Open Data" freigegeben.
Flo --
On Mon, Jan 16, 2017 at 09:45:34AM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote:
Moin! Die werden in 10 cm Bodenauflösung mit 4 Farbkanälen fotografiert. Diese Auflösung steht der Verwaltung nur für interne Nutzung zur Verfügung.
Die 10cm-Version darf wegen Auflagen des Datenschutzes nicht allgemein verfügbar sein. Da sieht man zu viele Details auf Privatgrundstücken. Die 20cm-Version ist noch zugelassen.
Weisst du wo diese Entscheidung des Datenschutzes herkommt? Ich kenne die nur als Gerücht bzw als Praktizierte Realität - Aber am Ende muss es da ja ein Gutachten/Rechtsnorm für geben. Evtl vom Landesdatenschutzbeauftragten? Ihr müsstet sowas doch im Original vorliegen haben oder? Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
Nein, "Praktizierte Realität" trifft es ganz gut. Ich habe das irgendwann irgendwo mal gehört. Eine Rechtsnorm dazu kann ich nicht benennen. Frank
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Florian Lohoff [mailto:f@zz.de] Gesendet: Montag, 16. Januar 2017 11:36 An: Jäger, Frank (KRZ) Cc: osm@gt.owl.de Betreff: Re: NRW-Atlas: 40cm Luftbilder werden abgeschaltet, neuer 20cm Dienst ohne OSM-kompatible Lizenz
On Mon, Jan 16, 2017 at 09:45:34AM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote: ...
Die 10cm-Version darf wegen Auflagen des Datenschutzes nicht allgemein verfügbar sein. Da sieht man zu viele Details auf Privatgrundstücken. ... Weisst du wo diese Entscheidung des Datenschutzes herkommt? Ich kenne die nur als Gerücht bzw als Praktizierte Realität - Aber am Ende muss es da ja ein Gutachten/Rechtsnorm für geben. Evtl vom Landesdatenschutzbeauftragten? .. Flo --
On Mon, Jan 16, 2017 at 10:40:11AM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote:
Nein, "Praktizierte Realität" trifft es ganz gut. Ich habe das irgendwann irgendwo mal gehört. Eine Rechtsnorm dazu kann ich nicht benennen.
Dann ist das doch Makulatur diese Aussage. Irgendjemand muss doch irgendwann dieses Gerücht mal in die Welt gesetzt haben !?!? Woher kommt das? Flo -- Florian Lohoff f@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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