[talk-owl] Öffentliche Bekanntmachung der Städte

Frank Jäger frank at fotodrachen.de
So Mai 24 09:56:17 CEST 2009


Robert S. schrieb:
> Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue 
> Gemeindestraßen gewidmet wurden.
> Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und 
> Hausnummern beinhalten:
> http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076
> 
> Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
> 

Hallo,
bei der Karte in dem o.g. Link handelt es sich ursprünglich um eine ALK 
(Automatisierte Liegenschaftskarte) des Katasteramtes. Das Katasteramt 
gehört zur Kreisverwaltung.
Die Städte und Gemeinden dürfen diese Liegenschaftskarte für ein 
geringes Entgelt *für eigene Zwecke*, also im internen Dienstgebrauch, 
nutzen.
Das sieht z.B. anders aus bei Stadtwerken oder ähnlichen Eigenbetrieben 
der Verwaltung, die wirtschaftlich selbstständig sind und sich über 
Gebühren finanzieren. Diese Werke müssen für die Nutzung der ALK 
jährlich 5-stellige Summen für ein Stadtgebiet bezahlen (Gebührenordnung 
Land NRW).

Das "für eigene Zwecke" drückt sich auch in der Überschrift des 
Druckrahmens aus. Dort steht ausdrücklich: "Nur für den Dienstgebrauch".

Ein Sachbearbeiter der Stadt hat diese Karten des Kreises offensichtlich 
ausgedruckt, mit ein paar Schraffuren handschriftlich(!) ergänzt, wieder 
eingescannt und dann - unter Nichtbeachtung der Auflage "nur für den 
Dienstgebrauch" - im Internet veröffentlicht.
Ich denke mal, er hat sich nicht viele Gedanken um das Urheberrecht 
gemacht. Vielleicht ist dem Bearbeiter auch gar nicht bewusst, dass 
Katasterkarten bestimmte Nutzungsrechte haben.

Selbst wenn das Katasteramt solche Aktionen der Kommunen duldet, 
schließt das nicht ein, dass die Karten dadurch gemeinfrei werden.

Anders ausgedrückt: ein Fehler der Stadt nimmt dem Kreis nicht das Recht 
an seiner ALK.

-- 
Frank


Mehr Informationen über die Mailingliste OSM