[talk-owl] Öffentliche Bekanntmachung der Städte
Frank Jäger
frank at fotodrachen.de
So Mai 24 09:56:17 CEST 2009
Robert S. schrieb:
> Die Stadt Bad Oeynhausen gab bekannt, welche Straßen 2009 als neue
> Gemeindestraßen gewidmet wurden.
> Angehängt sind dem Karten mit allen Straßen, die auch Häuser und
> Hausnummern beinhalten:
> http://www.badoeynhausen.de/index.php?id=602#c5076
>
> Inwiefern dürfen wir diese Daten, insbesondere die Karten, nutzen?
>
Hallo,
bei der Karte in dem o.g. Link handelt es sich ursprünglich um eine ALK
(Automatisierte Liegenschaftskarte) des Katasteramtes. Das Katasteramt
gehört zur Kreisverwaltung.
Die Städte und Gemeinden dürfen diese Liegenschaftskarte für ein
geringes Entgelt *für eigene Zwecke*, also im internen Dienstgebrauch,
nutzen.
Das sieht z.B. anders aus bei Stadtwerken oder ähnlichen Eigenbetrieben
der Verwaltung, die wirtschaftlich selbstständig sind und sich über
Gebühren finanzieren. Diese Werke müssen für die Nutzung der ALK
jährlich 5-stellige Summen für ein Stadtgebiet bezahlen (Gebührenordnung
Land NRW).
Das "für eigene Zwecke" drückt sich auch in der Überschrift des
Druckrahmens aus. Dort steht ausdrücklich: "Nur für den Dienstgebrauch".
Ein Sachbearbeiter der Stadt hat diese Karten des Kreises offensichtlich
ausgedruckt, mit ein paar Schraffuren handschriftlich(!) ergänzt, wieder
eingescannt und dann - unter Nichtbeachtung der Auflage "nur für den
Dienstgebrauch" - im Internet veröffentlicht.
Ich denke mal, er hat sich nicht viele Gedanken um das Urheberrecht
gemacht. Vielleicht ist dem Bearbeiter auch gar nicht bewusst, dass
Katasterkarten bestimmte Nutzungsrechte haben.
Selbst wenn das Katasteramt solche Aktionen der Kommunen duldet,
schließt das nicht ein, dass die Karten dadurch gemeinfrei werden.
Anders ausgedrückt: ein Fehler der Stadt nimmt dem Kreis nicht das Recht
an seiner ALK.
--
Frank
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