OSM Nachrichtensammlung, Band 37, Eintrag 2

Peter Wendorff wendorff at uni-paderborn.de
Mi Okt 5 10:15:37 CEST 2011


Am 05.10.2011 02:24, schrieb Lulu-Ann at gmx.de:
> Laut Straßenverkehrsordung ist eine "durchgezogene Linie" = "Bauliche Trennung".
Das ist nur richtig, wenn für JEDE Fahrtrichtung der Straße mindestens 
zwei markierte Fahrstreifen existieren (§3 StVO).
Ansonsten verbietet die (einfache) durchgezogene Linie das Überholen, 
hat aber an sich keine Auswirkungen auf die Höchstgeschwindigkeit auf 
der Straße.

Gruß
Peter


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