Fwd: Re: [Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder path ohne Widmung?

Florian Lohoff f at zz.de
Fr Mai 4 22:19:40 CEST 2018


Weil wir die Diskussion gerade haben zum Thema Fuß-/Radweg.

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Date: Wed, 2 May 2018 15:28:33 +0200
From: Peilscheibe <peilscheibe at gmail.com>
To: talk-de at openstreetmap.org
Subject: Re: [Talk-de] Gehweg kurzes Stück nicht straßenbegleitend, oder path ohne Widmung?

On 27.04.2018 22:19, Martin Koppenhoefer wrote:
>> Aber da die durchfahrt zwischen der Figaro und Fideliostraße mit dem Rad
>> zu verbieten fühlt sich genauso kaputt an.
> m.E. ist es verboten,

An anderer Stelle in der Diskussion wurde der Begriff "Gehweg" ins Spiel
gebracht. Es geht hier aber nicht darum, ob man auf Gehwegen mit dem Rad
fahren darf. Das darf man natürlich nicht, es sei denn, man ist ein
Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder dessen
Begleitperson. Das ist übrigens de jure ein Unterschied zu einem
expliziten Verbot, repräsentiert in der Realität durch Zeichen 254 und
in OSM durch bicycle=no.


Wir stehen hier aber grundsätzlich der Frage gegenüber, wie man mit
allgemeinen Wegen in Wohngebieten umgeht, die kein straßenbegleitender
Gehweg sind. Das gibt es in "klein", wie hier, und in "groß", wo ganze
Wegenetze zwischen den Wohnanlagen zu finden sind.
Selbige finden wir hier in Stuttgart (aber sicher auch anderswo) sowohl
mit als auch ohne verkehrsbeschränkende Beschilderung vor.

Weil erlaubt, was nicht verboten ist, darf man auf allgemeinen Wegen,
die nicht beschildert sind, auch mit dem Rad fahren. [1]
Bordsteine sind übrigens kein juristisches Hindernis für Fahrräder.


Wir kommen zu den Details.
Im konkreten Fall handelt es sich um eine Sackgasse, für die von der
Straßenverkehrsbehörde keine Aussage zur Weiterführung einzelner
Verkehrsarten gemacht wurde - am östlichen Ende der Fideliostraße ist
ein Zeichen 357 angebracht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017#/media/File:Zeichen_357_-_Sackgasse,_StVO_1992.svg
und
https://www.dropbox.com/s/6autcht6a2q7g75/Fidelio_Beschilderung_sm.JPG?dl=0

Die Fideliostraße führt von dort zu einer Wendefläche, die in OSM durch
einen Node repräsentiert ist. Von dieser Wendefläche geht in westlicher
Richtung ein Weg ab, der zwischen einer öffentlichen Grünanlage und
Privatgrundstücken entlang führt. Dieser Weg
https://www.openstreetmap.org/way/24020307 ist kein straßenbegleitender
Gehweg, weil da keine Straße ist.
Der Weg sieht so aus:
https://www.dropbox.com/s/vjphnpoauz850vi/Fidelio_W03_sm.JPG?dl=0
Links die öffentliche Grünfläche mit Hecke, dahinter eine Sitzbank und
zwei Bäume drauf.
Von der anderen Seite sieht das so aus:
https://www.dropbox.com/s/g9r0omwc3c5esx2/Fidelio_W04_sm.JPG?dl=0
Links der erwähnte Weg, rechts der straßenbegleitende Gehweg der
Figarostraße.
Um diesen Weg von der Wendeplatte aus zu erreichen, muss man nicht den
Gehweg der Fideliostraße benutzen sondern kann direkt von der
Wendeplatte aus da drauf:
https://www.dropbox.com/s/6ktp0w5q0r56msf/Fidelio_W01_sm.JPG?dl=0 und
https://www.dropbox.com/s/4k0ogryoq79hpsv/Fidelio_W02_sm.JPG?dl=0
Am Ende des Wegs muss man dann einen Gehweg queren, so wie das an jeder
Grundstückseinfahrt und auch an Überwegen der Fall ist.


Der zweite Weg https://www.openstreetmap.org/way/119519407 , von der
Wendeplatte nach Süden, ist eigentlich gar kein Weg. Von der Wendeplatte
aus muss man den Gehweg der Figarostraße queren und die beiden
Bordsteine überwinden:
https://www.dropbox.com/s/m36yj06dj9eoafy/Fidelio_S01_sm.JPG?dl=0 und
https://www.dropbox.com/s/cn15i46ln65t8cw/Fidelio_S02_sm.JPG?dl=0
Es ist auch hier nicht notwendig, den Gehweg entlang der Wendeplatte zu
benutzen, man kann direkt von dieser neben der Leitplanke drüberhoppeln,
wenn dort frei ist.



Conclusio, und das deckt sich mit dem Tenor der Diskussion der
Stuttgarter Community am letzten Stammtisch:
Beide in Frage stehenden Wegebeziehungen sind keine ausgewiesene
Radverkehrsführung und auch sicherlich keine Routenempfehlung für
Radfahrende.
Es liegt jedoch kein explizites Verbot vor, §2 Abs. 1 StVO greift nicht,
weil hier jeweils keine Fahrbahn existiert, die zu benutzen wäre und
auch keine andere verbotsbegründende Rechtsverordnung bekannt ist. Also
nichts, was ein bicycle=no rechtfertigt.


>ich würde ggf. permissive taggen falls ich da regelmäßig durchfahren
>würde

permissive: "Der Eigentümer duldet die öffentliche Benutzung. Die
Erlaubnis oder Duldung kann der Eigentümer jedoch jederzeit widerrufen."

Das passt nicht für öffentliche Wege.


Grüße, P.


[1] Die Aussage eines zu einem ähnlichen Fall befragten Fachanwalts für
Verkehrsrecht lautete sinngemäß: Am Ende steht immer ein
Einzelfallurteil eines Gerichts, aber bis dahin darf der Bürger davon
ausgehen, dass er öffentliche Wege benutzen darf, wenn sie ihm nicht
explizit verboten sind.


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Florian Lohoff                                                 f at zz.de
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