Videoüberwachung klassifizieren

Florian Lohoff f at zz.de
So Jun 13 21:36:48 CEST 2021


Hola,

On Sat, Jun 12, 2021 at 01:10:35PM +0200, Michael Meer wrote:
> Auf jedenfall wäre nach meinem dafürhalten eine öffentliche Webcam (sichtbar
> auf einer Webseite im Internet) bei OSM "public".
> 
> Alles dazwischen ist für mich gerade iwie eine Grauzone.
> 
> Wie schaut hier die Best-Practice aus? Wann tagged Ihr Kameras als "Public"?

Wenn die Kamera im öffentlichen Raum hängt. D.h. an Straßenlaternen,
Ampeln bzw so hängt das sie Primär den öffentlichen Raum aufnimmt.

In Gütersloh gibts das leider mittlerweile weitverbreitet. Die
Hauptausfallsstraße zur Autobahn (Verler Straße) wird fast an allen 
signifikanten Kreuzungen Videoüberwacht.

Bei z.b. den Kameras bei der Meyerschen in Gütersloh könnte man noch
streiten. Defakto wird da der Bereich VOR dem Schaufenstern aufgenommen,
also der öffentliche Raum der Fußgängerzone. IMHO sind die auch
Rechtswidrig aber das ist eine andere Geschichte.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                     f at zz.de
  Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.


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