Hallo zusammen, seit längerem lese ich diese Liste, habe aber nun erstmals eine Frage zum Mappen. Der Klosterhof in Marienfeld war früher eine Einbahnstraße. Diese Regelung wurde aufgehoben, damit der Lieferverkehr zum anliegenden Hotel nicht mehr gegen die StVO verstößt. Nun ist die Straße in die Eine Richtung frei befahrbar, in die andere ist das Verkehrszeichen 251 angebracht mit dem Zusatzschild 1026-35 "Lieferverkehr frei". De facto ist es für PKWs weiterhin eine Einbahnstraße (außer der PKW wendet und verlässt den Klosterhof nicht) und nur für Lieferfahrzeuge darf die Straße andersherum benutzt werden. Wie wird das nun ordentlich gemappt? Die nicht mehr vorhandenen Einbahnstraßen habe ich entfernt, aber die Sperrung der Gegenreichtung bekomme ich nicht hin. Viele Grüße Daniel Brockpähler