lit=yes wenn Straßenlaternen existieren

Florian Lohoff f at zz.de
Di Aug 18 15:07:19 CEST 2015


On Tue, Aug 18, 2015 at 02:10:24PM +0200, Martin Krüger wrote:
> On 18.08.2015 13:55, Florian Lohoff wrote:
> > Also darf es im öffentlichen Raum keine Laterne geben die nicht nachts
> > eingeschaltet wird? Halte ich für sehr an den Haaren herbeigezogen. 
> > Habe ich ja auf der Discussion Seite bereits angemerkt.
>
> Das steht da doch gar nicht:
> Es geht um den Fall das ein Mapper keine Lust hat Nachts zu schauen ob
> die Laternen wirklich leuchten.

Richtig - Also soll die blosse existenz einer Laterne für ein lit=yes
reichen. Demnach ist jede Laterne immer eingeschaltet.
 
> Die Wahrscheinlichkeit das es sich um "SODA"-Laternen handelt ist gering.
> Dem hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben.

Hat er? Wo steht das? Also die StVO schweigt sich über
Straßenbeleuchtung aus so weit ich das sehen kann.

Ich habe spontan nur was als Urteil zum Zeichen 394 gefunden:

	Fehlt Z 394 an einer Straßenlaterne kann der Fahrzeugführer darauf
	vertrauen, dass die Laterne die ganze Nacht leuchtet (OLG Braunschweig
	VRS 14, 133). Der Kraftfahrer muss sich unterrichten, ob die
	Straßenbeleuchtung die ganze Zeit brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848).
	Fehlt das Verkehrszeichen 394 StVO, so darf die Laterne nachts nicht
	gelöscht werden (BayObLG VRS 12 456). Dies gilt auch bei
	Löschungsbeschluss des Gemeinderats, jedoch noch vor der Kennzeichnung
	durch Z. 394 StVO (BayObLG a.aO).

Also wiedersprüchliche Rechtsprechnung - "... muss sich unterrichten
..." ist ja das gegenteil von "... darauf vertrauen ..."

Und:

	Die Kommentarliteratur ("Haftungsrecht des Straßenverkehrs"
	Großkommentar v. R. Greger, S. 516 f., Rn. 620) sagt (sinng.):

	Wird die Laterne des Nachts abgeschaltet, muß Sie mit Zeichen 394
	versehen sein, ansonsten besteht Amtshaftung wegen Verstoßes gegen die
	Verkehrssicherungspflicht, wenn es aufgrund unterbliebener
	Eigenbeleuchtung des KFZ zum Unfall kommt.

Also alles nicht Recht und Gesetz sondern Rechtsprechnung nach
Einzelfall - Und das wiedersprüchlich.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f at zz.de
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