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Hartmut Holzgraefe
hartmut.holzgraefe at gmail.com
So Jan 20 13:23:30 CET 2019
On 20.01.19 11:57, Ulrich Wehmeier wrote:
> § 42 lässt dann wohl 301 unabhängig vom Tempolimit zu, wenn es keine
> Hauptverkehrsstraße ist und nicht mehr als 3-mal hintereinander
> vorkommt.
Die Jakob-Kaiser-Straße hat in Richtung Norden vier Einmündungen,
und ich meine an jeder davon stände ein 301er. Aber zumindest von
der Größenordnung her kommt das hin.
> Ich verstehe das so, dass 301 verwendet wird, wenn ansonsten
> rechts vor links gelten würde. Das bei Tempo 50?
Das Zeichen 301 gibt es seit mindestens 1971, Tempo-30-Zonen
erst seit 1982. Und ich bin mir recht sicher auch schon 301er
außerhalb geschlossener Ortschaften, also bei mehr als 50km/h,
gesehen zu haben
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