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Hartmut Holzgraefe hartmut.holzgraefe at gmail.com
So Jan 20 13:23:30 CET 2019


On 20.01.19 11:57, Ulrich Wehmeier wrote:

> § 42 lässt dann wohl 301 unabhängig vom Tempolimit zu, wenn es keine 
> Hauptverkehrsstraße ist und nicht mehr als 3-mal hintereinander 
> vorkommt. 

Die Jakob-Kaiser-Straße hat in Richtung Norden vier Einmündungen,
und ich meine an jeder davon stände ein 301er. Aber zumindest von
der Größenordnung her kommt das hin.

> Ich verstehe das so, dass 301 verwendet wird, wenn ansonsten 
> rechts vor links gelten würde. Das bei Tempo 50? 

Das Zeichen 301 gibt es seit mindestens 1971, Tempo-30-Zonen
erst seit 1982. Und ich bin mir recht sicher auch schon 301er
außerhalb geschlossener Ortschaften, also bei mehr als 50km/h,
gesehen zu haben





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