Re: Hiddesen / Weg gelöscht

Galbinus galbinus at posteo.de
Mo Mai 12 18:17:58 CEST 2025


Ein solche Grundstückszufahrt, welche die kürzeste Verbindung zwischen 
zwei Straßen darstellt, verleitet natürlich dazu, als Abkürzung genutzt 
zu werden. Ich bin ja schon lange ein Verfechter, dass solche 
Grundstückszufahrten grundsätzlich mit access=private getaggt werden, 
habe dazu auch schon ausgiebig mit Flohoff diskutiert, der der Aufassung 
ist, dass access=private dort nur dranngehört, wenn es eine 
ausdrückliche Beschilderung gibt, dass dieser Wege aufgrund eines 
Privatwegstatus nicht genutzt werden soll/darf.

Ich denke, das Problem, was zur Löschung geführt hat, gäbe es nicht, 
wenn solche Grundstückszufahrten mit access=private getaggt wären.

Und meine Haltung dazu ist: Es gibt kein allgemeines Benutzungsrecht für 
Grundstückszufahrten, selbst wenn es keine entsprechende Beschilderung 
gibt. Gibt es keine regelnde Beschilderung, kann ich als Fremder davon 
ausgehen, dass die Benutzung aber erlaubt ist, um den dort Wohnenden 
einen Brief in den Briefkasten zu schmeißen, zu ihrer Haustür zu 
gelangen um dort zu klingeln, weil ich dort jemand besuchen will, den 
Weg zu benutzen, um Pizza zu liefern. Aber auch ohne Beschildern kann 
ich als Fremder nicht davon ausgehen, dass ich die Zufahrt nutzen kann, 
um mit meinem Auto zu wenden, dort zu parken, den Weg als Abkürzung zu 
Fuß oder mit einem Fahrzeug zu nutzen. Kurz: Man kann sich nicht darauf 
berufen, dass auf einer solchen Grundstückszufahrt alles erlaubt ist, 
was auf einer öffentlichen Straße erlaubt wäre. Und der 
Grundstückseigentümer hat jedes Recht dazu, jeder x-beliebigen Person 
den Zutritt auch für diese Zwecke zu verbieten. Das alles gibt für mich 
access=private wider.

Das manches in unserem Land so ist, weil es allgemein üblich ist, weil 
man davon ausgehen kann, ist natürlich juristisch nicht ganz einfach. 
Doch unzählige Gerichtsurteile stützen sich darauf, dass "man von etwas 
ausgehen kann", dass etwas "allgemein üblich ist".

VG Galbinus

Am 12.05.2025 um 17:37 schrieb Uwe Steinmann:
> Am Mon, May 12, 2025 at 04:10:01PM +0200 schrieb Florian Lohoff:
>> Hi,
>> an die Mapper Richtung Hiddesen/Detmold - kann sich jemand vielleicht mal
>> das hier ansehen:
>>
>> https://www.openstreetmap.org/note/4754800
>>
>> Der mapper hat da einfach einen Weg gelöscht weil es scheinbar (Nur zwischen
>> den Zeilen gelesen) eine Meldung des Eigentümers gab (Woher, Worüber, Wo die
>> Meldung ist - keinen blassen).
>>
>> Der Weg ist eindeutig im Luftbild zu sehen. Das ist alles Privatgrund und
>> war auch als solches getagged.
>>
>> Ich vermute hier will ein Eigentümer nicht das der weg drin ist.
> ... und was macht man mit solchen Anfragen? Gibt es da eine Richtlinie
> oder rechtliche Grundlage? Darf man es trotzdem eintragen, wenn es
> ohnehin öffentlich sichtbar ist? Wege sind das Eine, aber es gibt ja
> auch noch Gebäudefarben, Dachneigungen, etc. die möglicherweise jemand
> nicht gemappt haben möchte. Mir hat auch schonmal jemand gesagt, dass
> er die Öffnungszeiten seines Restaurants nicht eingetragen haben möchte,
> wusste vermutlich aber überhaupt garnicht worum es ging. Der war nur
> so schnell auf 180, dass ich die Diskussion sofort abgebrochen habe.
>
>    Uwe
>
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