Das ist mir so aufgefallen

Peter Wendorff wendorff at uni-paderborn.de
Sa Okt 31 08:59:52 CET 2015


Hallo Frank,

Am 30.10.2015 um 20:12 schrieb Frank J.:
> Hallo OWL,
> aus gegebenem Anlass möchte ich mal folgende Ratschläge/Vorschläge
> loswerden. Gerne auch zur Diskussion.
>
[...]
>
> 2.
> Ein parallel zu einer einer Straße laufender Radweg braucht nach meiner
> Meinung nicht eine Kopie des Name-Tag der Straße.
> Der Name ist ja der Name der Straße und nicht der Name des Radweges.
>
In vielen Fällen gehört der Radweg aber zur Straße.
Wenn ich dich als Radfahrer bei einer Wegbeschreibung die B7 
entlangschicke, und du dann den Radweg nimmst, weil der direkt parallel 
verläuft, dann ist das IMHO faktisch schon Teil der B7, im Grunde die 
Radfahr-Spur (klar, es ist ein eigener Weg, keine Spur, aber gedanklich 
halt schon Teil der B7).

Die öffentliche Verwaltung wird dem Radweg niemals einen eigenen Namen 
geben, weil er im Straßenbau zur Gesamtanlage der Straße gehört.

Richtig ist: Es ist nicht die B7, sondern ein Teil davon - genauso 
richtig ist aber, dass die Straße selbst (also die Fahrbahn für Autos) 
dann nur ein Teil der B7 ist, nicht die Gesamtanlage.

Deshalb bekommt meiner Meinung nach der Radweg in diesem Fall mit 
gleicher Berechtigung den Straßennamen (oder ref in diesem Fall) wie die 
Fahrbahn für Kfz.

Wenn man die Dopplung vermeiden wollte, müsste der Name auf ein 
umgebenes Konstrukt, das beide Teile umfasst - und das scheitert an der 
Unterstützung so ziemlich jeder Software: Renderer, Router etc.

Bei Autobahnen und Trunks, bei denen wir die Fahrtrichtungen getrennt 
erfassen, kriegen ja auch beide Richtungen den Namen.

Gruß
Peter


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