admin_level 9 vs. 10
Florian Lohoff
f at zz.de
Mi Dez 12 11:43:42 CET 2018
On Tue, Dec 11, 2018 at 05:27:18PM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote:
> HX:
> - Steinheim: alle
Ja - sehr spannend - Die habe ich mir gerade angesehen :) Hatte Eichholz
schon umgetragen und mir dann mal die Ortssatzung Steinheim angesehen:
https://www.steinheim.de/media/custom/2207_37_1.PDF?1361288217
(4)
Für folgende Stadtbezirke werden Bezirksverwaltungs
stellen eingerichtet, die ehrenamtlich verwaltet werden:
Bergheim
Ottenhausen
Rolfzen
Sandebeck
Vinsebeck
Die näheren Befugnisse regelt der Bürgermeister im Rahmen seiner Befugnisse gem. § 62
Abs. 1 GO
NW.
(5) Für die Stadtbezirke
Eichholz
Grevenhagen
Hagedorn
wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt.
Die Frage ist ob das "reicht" :) Aber ich sehe den Punkt warum
das ein admin_level 9 sein könnte.
> - Willebadessen: Borlinghausen
> MI:
> - alle: fast alle im ganzen Kreis
> PB:
> - Paderborn: Wewer
Auch hier - Nur Wewer ist definitiv falsch - Entweder alle oder keiner. Sie sind
alle nach Hauptsatzung mit Bezirksauschuss oder Ortsvorsteher vertreten.
Wobei hier ja steht das sind Bezirksverwaltungsstellen die das an den Bürgermeister
weiterzuleiten haben. Das wiederum spricht gegen admin_level 9 - Es ist eben nur
eine geografisch getrennte aber nicht administrativ getrennte Verwaltung.
https://www.paderborn.de/rathaus-service/stadtverwaltung/satzungen/hauptsatzung.php.media/34599/Hauptsatzung_29.09.12-21.12.12.pdf
(1) Innerhalb des Stadtgebietes werden folgende Stadtbezirke im Sinne von § 39 GO NW
gebildet:
a)
Paderborn - Benhausen
b)
Paderborn - Dahl
c)
Paderborn - Elsen
d)
Paderborn - Marienloh
e)
Paderborn - Neuenbeken
f)
Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande
g)
Paderborn - Wewer
Die Grenzen der Stadtbezirke ergeben sich aus der dieser Hauptsatzung als Bestandteil
beigefügten Karte (Anlage 2).
(2) Für die Stadtbezirke
Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande und
Paderborn - Elsen
bildet der Rat Bezirksausschüsse, für die übrigen Stadtbezirke wählt er je einen Ortsvorst
eher.
(3) In den Stadtbezirken Paderborn
-
Schloß Neuhaus/Sande und Paderborn - Elsen wird je
eine Bezirksverwaltungsstelle eingerichtet.
(4) Die Bezirksverwaltungsstellen haben insbesondere die Bevölkerung zu beraten und zu
unterstützen sowie Anträge, Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten
oder an den Bürgermeister weiterzuleiten.
(5) Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsstellen kann von den Grenzen der
Stadtbezirke abweichen.
Flo
--
Florian Lohoff f at zz.de
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