admin_level 9 vs. 10

Florian Lohoff f at zz.de
Mi Dez 12 11:43:42 CET 2018


On Tue, Dec 11, 2018 at 05:27:18PM +0000, Jäger, Frank (KRZ) wrote:
> HX:
> - Steinheim: alle

Ja - sehr spannend - Die habe ich mir gerade angesehen :) Hatte Eichholz
schon umgetragen und mir dann mal die Ortssatzung Steinheim angesehen:

https://www.steinheim.de/media/custom/2207_37_1.PDF?1361288217

	(4)
	Für folgende Stadtbezirke werden Bezirksverwaltungs
	stellen eingerichtet, die ehrenamtlich verwaltet werden:
		Bergheim
		Ottenhausen
		Rolfzen
		Sandebeck
		Vinsebeck
	Die näheren Befugnisse regelt der Bürgermeister im Rahmen seiner Befugnisse gem. § 62 
	Abs. 1 GO
	NW.
	(5) Für die Stadtbezirke
		Eichholz
		Grevenhagen
		Hagedorn

	wird vom Rat ein Ortsvorsteher gewählt.

Die Frage ist ob das "reicht" :) Aber ich sehe den Punkt warum
das ein admin_level 9 sein könnte.

> - Willebadessen: Borlinghausen
> MI:
> - alle: fast alle im ganzen Kreis
> PB:
> - Paderborn: Wewer

Auch hier - Nur Wewer ist definitiv falsch - Entweder alle oder keiner. Sie sind
alle nach Hauptsatzung mit Bezirksauschuss oder Ortsvorsteher vertreten. 
Wobei hier ja steht das sind Bezirksverwaltungsstellen die das an den Bürgermeister
weiterzuleiten haben. Das wiederum spricht gegen admin_level 9 - Es ist eben nur
eine geografisch getrennte aber nicht administrativ getrennte Verwaltung.

https://www.paderborn.de/rathaus-service/stadtverwaltung/satzungen/hauptsatzung.php.media/34599/Hauptsatzung_29.09.12-21.12.12.pdf

	(1) Innerhalb des Stadtgebietes werden folgende Stadtbezirke im Sinne von § 39 GO NW 
	gebildet:
	a)
	Paderborn - Benhausen
	b)
	Paderborn - Dahl
	c)
	Paderborn - Elsen
	d)
	Paderborn - Marienloh
	e)
	Paderborn - Neuenbeken
	f)
	Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande
	g)
	Paderborn - Wewer
	Die Grenzen der Stadtbezirke ergeben sich aus der dieser Hauptsatzung als Bestandteil 
	beigefügten Karte (Anlage 2).
	(2) Für die Stadtbezirke
	Paderborn - Schloß Neuhaus/Sande und
	Paderborn - Elsen
	bildet der Rat Bezirksausschüsse, für die übrigen Stadtbezirke wählt er je einen Ortsvorst
	eher.
	(3) In den Stadtbezirken Paderborn
	-
	Schloß Neuhaus/Sande und Paderborn - Elsen wird je 
	eine Bezirksverwaltungsstelle eingerichtet. 
	(4) Die Bezirksverwaltungsstellen haben insbesondere die Bevölkerung zu beraten und zu 
	unterstützen sowie Anträge, Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten
	oder an den Bürgermeister weiterzuleiten.
	(5) Die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsstellen kann von den Grenzen der 
	Stadtbezirke abweichen.

 
Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f at zz.de
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away


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