source:bicycle und co
Florian Lohoff
f at zz.de
Mo Mär 26 11:35:37 CEST 2018
Hi,
bin gerade beim Aufräumen auf das hier gestoßen:
https://www.openstreetmap.org/way/22766771
Rechtsgrundlage für jede Bewegungsform gleich mit am weg mit dran.
bicycle yes
carriage yes
foot yes
highway track
horse yes
incline 1%
motor_vehicle agricultural
mtb:scale 0
name Neue Straße
postal_code 32289
sac_scale hiking
smoothness very_bad
source:bicycle Nach §49 Landschaftsgesetz NRW ist Radfahren in der freien Landschaft auf Wegen erlaubt soweit nicht anderweitig eingeschränkt
source:carriage Nach §50 Landschaftsgesetz NRW ist das Fahren von Kutschen auf Wegen in der freien Landschaft erlaubt soweit nicht anderweitig eingeschränkt
source:foot Nach §49 Landschaftsgesetz NRW ist das Betreten von Wegen in der freien Landschaft erlaubt soweit nicht anderweitig eingeschränkt
source:horse Nach §50 Landschaftsgesetz NRW ist das Reiten auf Wegen in der freien Landschaft erlaubt soweit nicht anderweitig eingeschränkt. (Reitverbote gem. §50 Abs. 2 Satz 2 beziehen sich nur auf Wander-/ Sport-/ und Lehrpfade im Wald)
source:motor_vehicle Annahme für NRW: Feldwege sind Privatwege oder öffentliche Wege, die i.d.R. dem landwirtschaftlichen Verkehr auch ohne besondere Beschilderung gewidmet (vgl. §6 StrWG NRW) sind
surface grass
tracktype grade4
trail_visibility intermediate
Flo
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Florian Lohoff f at zz.de
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