Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten
Florian Lohoff
f at zz.de
Fr Jan 18 08:26:32 CET 2019
Hi,
nur so als Heads up - 2017 ist eine Verwaltungsvorschrift zur Ergänzung
der StVO rechtskräftig geworden die es Kommunen erlaubt vor Sozialen
Einrichtungen leichter Tempo 30 anzuordnen.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
Begründung:
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(BGBl I Nr. 59, S. 2848) wurde der § 45 Absatz 9 StVO um die Nummer 6
ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf klassifizierten
Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften vor Schulen, Kindergärten,
Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht.
Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Akzeptanz hierfür zu
erhöhen, sollte die Möglichkeit bestehen, bei der Anordnung dieser
Tempolimits vor den sozialen Einrichtungen den Grund für diese
Beschränkung durch die in Rede stehenden Zusatzzeichen zu verdeutlichen.
(Die Lücke in der Nummerierung der Zeichen bei Einordnung in den VzKat
basiert auf Teil 1, Allgemeines Nummer 3 Absatz 2 letzter Spiegelstrich.)
Das dingen trägt langsam Früchte. In Herzebrock mind. 3 Stellen, in Oelde habe
ich bisher 2 Stellen gefunden wo Tempo 30 angeordnet worden ist. Die letzte
Änderung auf der Gildestraße muss erst vor ein paar Tagen gewesen sein. Da die
Gildestraße eine wichtige Durchgangsstraße ist haben sich aufgrund der Tempo 30
Änderung dann auch einiges an routen verschoben.
Achtet mal vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern verstärkt
auf veränderte Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Flo
--
Florian Lohoff f at zz.de
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