OSM Nachrichtensammlung, Band 120, Eintrag 11

Ulrich Wehmeier ulrich at wehmeier.eu
Fr Jan 18 15:17:46 CET 2019


>     1. Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten (Florian Lohoff)
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> Message: 1
> Date: Fri, 18 Jan 2019 08:26:32 +0100
> From: Florian Lohoff <f at zz.de>
> To: osm at gt.owl.de
> Subject: Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten
> Message-ID: <20190118072632.zjgjnybmcoiajfrn at pax.zz.de>
> Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
>
> Hi,
> nur so als Heads up - 2017 ist eine Verwaltungsvorschrift zur Ergänzung
> der StVO rechtskräftig geworden die es Kommunen erlaubt vor Sozialen
> Einrichtungen leichter Tempo 30 anzuordnen.
>
> http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
>
>          Begründung:
>
>          Durch  die  Erste  Verordnung  zur  Änderung  der  Straßenverkehrs-Ordnung
>          (BGBl  I  Nr.  59,  S.  2848)  wurde  der  §  45  Absatz  9  StVO  um  die  Nummer  6
>          ergänzt   und   damit   die   erleichterte   Anordnung   von   streckenbezogenen
>          Geschwindigkeitsbeschränkungen   auf   Tempo   30   auch   auf   klassifizierten
>
>          Straßen   innerhalb   geschlossener   Ortschaften   vor   Schulen,   Kindergärten,
>          Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht.
>          Um  bei  den  am  Straßenverkehr  Teilnehmenden  die  Akzeptanz  hierfür  zu
>          erhöhen,   sollte   die    Möglichkeit   bestehen,   bei   der   Anordnung   dieser
>          Tempolimits    vor    den    sozialen    Einrichtungen    den    Grund    für    diese
>          Beschränkung durch die in Rede stehenden Zusatzzeichen zu verdeutlichen.
>          (Die  Lücke  in  der  Nummerierung  der  Zeichen  bei  Einordnung  in  den  VzKat
>          basiert auf Teil 1, Allgemeines Nummer 3 Absatz 2 letzter Spiegelstrich.)
>
> Das dingen trägt langsam Früchte. In Herzebrock mind. 3 Stellen, in Oelde habe
> ich bisher 2 Stellen gefunden wo Tempo 30 angeordnet worden ist.  Die letzte
> Änderung auf der Gildestraße muss erst vor ein paar Tagen gewesen sein. Da die
> Gildestraße eine wichtige Durchgangsstraße ist haben sich aufgrund der Tempo 30
> Änderung dann auch einiges an routen verschoben.
>
> Achtet mal vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern verstärkt
> auf veränderte Geschwindigkeitsbeschränkungen.
>
> Flo

Hallo,

auch in Bad Oeynhausen wurde kürzlich auf Kreis-, Landes- und einer 
Bundesstraße an diversen Kindergärten usw. Tempo 30 angeordnet.

Wenn ich das Wiki richtig verstehe, muss z.B. so - maxspeed=50 und 
maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) - eingetragen werden. Soll 
man noch den Grund für die Beschränkung (Kindergarten usw.) z.B. als 
note angeben?

Bei einem Kindergarten in Eidinghausen stehen die Schilder in beiden 
Richtungen nicht auf einer Höhe. Der Unterschied ist in einer Richtung 
50m und in der anderen Richtung 10m. Die Beschränkung beträgt, wenn man 
beide Richtungen einbezieht, längstens 170m. Ich würde diese 170m 
insgesamt mit maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) versehen und 
auf unterschiedliche Angaben bei den  jeweiligen Richtung verzichten.

Ulrich



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