OSM Nachrichtensammlung, Band 120, Eintrag 11
Ulrich Wehmeier
ulrich at wehmeier.eu
Fr Jan 18 15:17:46 CET 2019
> 1. Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten (Florian Lohoff)
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> Message: 1
> Date: Fri, 18 Jan 2019 08:26:32 +0100
> From: Florian Lohoff <f at zz.de>
> To: osm at gt.owl.de
> Subject: Maxspeed an Altenheimen/Schulen/Kindergärten
> Message-ID: <20190118072632.zjgjnybmcoiajfrn at pax.zz.de>
> Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
>
> Hi,
> nur so als Heads up - 2017 ist eine Verwaltungsvorschrift zur Ergänzung
> der StVO rechtskräftig geworden die es Kommunen erlaubt vor Sozialen
> Einrichtungen leichter Tempo 30 anzuordnen.
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> http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/85-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
>
> Begründung:
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> Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> (BGBl I Nr. 59, S. 2848) wurde der § 45 Absatz 9 StVO um die Nummer 6
> ergänzt und damit die erleichterte Anordnung von streckenbezogenen
> Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 auch auf klassifizierten
>
> Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften vor Schulen, Kindergärten,
> Altenheimen und Krankenhäusern ermöglicht.
> Um bei den am Straßenverkehr Teilnehmenden die Akzeptanz hierfür zu
> erhöhen, sollte die Möglichkeit bestehen, bei der Anordnung dieser
> Tempolimits vor den sozialen Einrichtungen den Grund für diese
> Beschränkung durch die in Rede stehenden Zusatzzeichen zu verdeutlichen.
> (Die Lücke in der Nummerierung der Zeichen bei Einordnung in den VzKat
> basiert auf Teil 1, Allgemeines Nummer 3 Absatz 2 letzter Spiegelstrich.)
>
> Das dingen trägt langsam Früchte. In Herzebrock mind. 3 Stellen, in Oelde habe
> ich bisher 2 Stellen gefunden wo Tempo 30 angeordnet worden ist. Die letzte
> Änderung auf der Gildestraße muss erst vor ein paar Tagen gewesen sein. Da die
> Gildestraße eine wichtige Durchgangsstraße ist haben sich aufgrund der Tempo 30
> Änderung dann auch einiges an routen verschoben.
>
> Achtet mal vor Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern verstärkt
> auf veränderte Geschwindigkeitsbeschränkungen.
>
> Flo
Hallo,
auch in Bad Oeynhausen wurde kürzlich auf Kreis-, Landes- und einer
Bundesstraße an diversen Kindergärten usw. Tempo 30 angeordnet.
Wenn ich das Wiki richtig verstehe, muss z.B. so - maxspeed=50 und
maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) - eingetragen werden. Soll
man noch den Grund für die Beschränkung (Kindergarten usw.) z.B. als
note angeben?
Bei einem Kindergarten in Eidinghausen stehen die Schilder in beiden
Richtungen nicht auf einer Höhe. Der Unterschied ist in einer Richtung
50m und in der anderen Richtung 10m. Die Beschränkung beträgt, wenn man
beide Richtungen einbezieht, längstens 170m. Ich würde diese 170m
insgesamt mit maxspeed:conditional=30 @ (Mo-Fr 07:00-17:00) versehen und
auf unterschiedliche Angaben bei den jeweiligen Richtung verzichten.
Ulrich
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