Radinfrastruktur

Ulrich Wehmeier ulrich at wehmeier.eu
Mi Jan 23 19:29:07 CET 2019


Am 23.01.2019 um 16:59 schrieb Florian Lohoff:
> On Wed, Jan 23, 2019 at 04:36:01PM +0100, Sebastian Lisken wrote:
>> On 2019-01-23 16:14, Florian Lohoff wrote:
>>> Nein - Mehrzweckstreifen/Standstreifen ist was anderes. Das steckt ja im
>>> tag "shoulder".
>>>
>>> "lane" ist ein Fahrradschutzstreifen. D.h. nicht baulich getrennt aber
>>> optisch. Also rot abgesetzt oder eben durch eine Linie. Explizit für
>>> Fahrräder.
>> Aus Sicht eines Radaktivisten ist der Unterschied zwischen einem
>> Schutzstreifen und einem Radstreifen auf der Fahrbahn sehr wichtig.
> Wir müssen das mal mit Bildern und tags hinterlegen damit das jedem klar
> wird glaube ich - Ich selber kannte den feinen Unterschied so auch nicht
> und das Lübecker Modell finde ich an der Stelle auch verwirrend:
>
> Gütersloh - Blessenstätte
> https://www.mapillary.com/map/im/_WBdSult2KhNH-i48PtGqQ
>
> 	cycleway=both
> 	cycleway:right=track
> 	cycleway:left=lane
>
> Beide sind sie IMHO nicht angeordnet. Wären sie angeordnet käme ein
>
> 	cycleway:right:bicycle=designated
> 	cycleway:left:bicycle=designated
>
> dazu? So verstehe ich gerade das Modell. Da sie nicht
> angeordnet sind gibts das nicht.
>
> Wie unterscheide ich nach dem Lübecker Modell einen nicht angeordneten
> Radfahrstreifen ?
>
> Angeordneter Radfahrstreifen:
>
> 	cycleway:left=lane
> 	cycleway:left:bicycle=designated
>
> Nicht angeordneter Radfahrstreifen
>
> 	cycleway:left=lane
>
> Schutzstreifen:
>
> 	cycleway:left=lane
> 	cycleway:left:bicycle=yes
>
> ?
>
> Kann mich jemand erhellen?
>
"Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund 
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das 
allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt 
(§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)."  Da dort Tempo 
30 vorgeschrieben ist (in Tempo 30-Zonen darf ja grundsätzlich keine 
Benutzungspflicht angeordnet werden), besteht sicherlich keine 
Gefahrenlage und eine wahrscheinlich vorher bestehende Benutzungspflicht 
wurde aufgehoben. Meiner Meinung nach zu erkennen rechts am 
Zusatzzeichen 1022-10 - Radfahrer frei.

    Gemäß
    https://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Bicycle/Radverkehrsanlagen_kartieren:


    highway=residential
    cycleway:right=track
    cycleway:right:bicycle=yes
    cycleway:right:oneway=yes
    cycleway:right:traffic_sign=DE:1022-10

Einen nicht angeordneten Radfahrstreifen kann es ja eigentlich nicht 
geben! Man hätte ihn entfernen müssen, was aber aus Kostengründen nicht 
gemacht wird. Ich würde ihn ignorieren.

Ulrich





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