admin_level 9 vs. 10

Florian Lohoff f at zz.de
Mi Okt 9 17:24:17 CEST 2019


On Wed, Oct 09, 2019 at 04:44:45PM +0200, Hartmut Holzgraefe wrote:
> On 09.10.19 16:25, Florian Lohoff wrote:
> 
> > Mir isses egal - Aber wenn ich so drüber Nachdenke haben wir in OWL
> > vermutlich keinen einzigen Level 9 - Für sowas wie "Kreuzberg" oder
> > sowas die ein eigenes Rathaus haben fände ich das angemessen - Alles
> > andere - Zweifelhaft ...
> 
> Das macht sich doch aber nicht am Gebäude fest, sondern daran ob es
> eine eigene bei der Kommunalwahl geählte Bezirksvertretung und einen
> Bezirksbürgermeister gibt?

Korrekt - Und wo tagen die? In einem Rathaus - Das war so mein
Analogieschluss... 

> Die Bielefelder Stadtbezirke haben zwar nicht unbedingt alle ein
> eigenes Bezirksamt, aber duchaus Bezirksvertertung und -Bürgermeister.

Wie konstituieren die sich denn bzw tagen die? Werden die Gewählt?
Oder ist das nur ein vom Bürgermeister auf Zeit bestimmter Ortsvorsteher?

Und welche Rechte sind an die delegiert? Also Selbstverwaltung heisst
ja das sie über irgendwelche dinge selbst bestimmen dürfen.

Müsste ja in der Ortssatzung stehen welche rechten und pflichten
delegiert sind.

Okay - Bielefeld Ortssatzung - Ziemlich eindeutig:
http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/1_04.pdf

D.h. die 10 sind alle admin_level 9 weil sie eine Bezirksvertretung haben.

Stadtbezirk Mitte 19 Mitglieder
- Stadtbezirk Brackwede, Heepen,
Schildesche, Stieghorst je 17 Mitglieder
- Stadtbezirk Dornberg, Gadderbaum,
Jöllenbeck, Senne, Sennestadt je 15 Mitglieder.

§ 7 Aufgaben
	(1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 GO NRW ausschließlich zuständig ist, entscheiden die
	Bezirksvertretungen
	- unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt,
	- im Rahmen vom Rat erlassener allgemeiner Richtlinien sowie gesamtstädtischer Konzepte und
	- im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel
	in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
	Insbesondere entscheiden sie über:
	a) Planung, Unterhaltung, Ausstattung und Umbau der im Stadtbezirk gelegenen Grund-,
	Haupt-, Real- und Förderschulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen wie Sportstätten,
	Altenheime, Büchereien, Gemeinschaftshäuser und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen sowie - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - der Jugend- und Freizeitheime,
	Tageseinrichtungen für Kinder, soweit es sich nicht um Maßnahmen der Substanzerhaltung
	oder der Gefahrenabwehr handelt, sowie über die innerbezirkliche Priorität bei gleichgearteten Einrichtungen im Bezirk, wenn diese errichtet oder aufgelöst werden;
	b) Angelegenheiten des Denkmalschutzes, Gestaltung, Entwicklung und Pflege des Ortsbildes;
	c) Planung, Neu- und Ausbau, Gestaltung, Unterhaltung, Ausstattung, Instandhaltung und Nutzung der stadtbezirksbezogenen Grünanlagen einschließlich der darin gelegenen Wasserläufe und Wasserflächen, Parkanlagen, Spiel- und Bolzplätze sowie Friedhöfe und Festlegung
	der Reihenfolge dieser Maßnahmen;
	d) Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau, zur Unterhaltung und Instandsetzung von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Wegen im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW einschließlich der Straßenbeleuchtung, Bau und Ausbau von
	Kanälen im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes unter Berücksichtigung des erforderlichen Straßenbaus, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die in Ausübung der
	Verkehrssicherungspflicht zu treffen sind;
	e) Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände oder sonstiger Vereinigungen und
	Initiativen im Stadtbezirk wie insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr;

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f at zz.de
        UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away


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