Mappertreffen 19.10 irgendwo entlang der B55?

Hartmut Holzgraefe hartmut.holzgraefe at gmail.com
Do Okt 10 12:32:50 CEST 2019


On 10.10.19 12:06, Florian Lohoff wrote:

> Die doppelte Linie darf nicht gequert werden. Egal von wem - Daher
> ist getrenntes mappen kein Informationsverlust. Am Ende ist in der
> navigation "Du darfst nicht" das selbe wie "Du kannst nicht".

Ich finde da in der StVO kein "Egal von wem" sondern nur "von
Fahrzeugen" bei Zeichen 295/296 (die dopplete Linie gibt es
dort scheinbar garnicht, die findet

Solange das keine ausgewiesene Kraftfahrstraße ist sollte ich
da also zu Fuß durchaus rüber dürfen. Ob das unbedingt eine
gute Idee ist, vor allem wenn außerorts und mehrspuring, ist
eine andere Geschichte ...

Und dann haben wir noch das Thema Rettungsdiente ... für die
ist unter "Sonderrechten" eine durchgezogene Linie, egal ob
einzeln oder doppelt, sowieso kein Hindernis. Ein Grünstreifen
dagegen schon eher, insbesondere wenn er mit Bordsteinen
abgegrenzt ist. Und eine Mittelleitplanke sowieso ...

PS: in StVO und Bußgeldkatalog wird scheinbar garnicht zwischen
einzelner und doppelter Linie unterschieden. Die Doppel-Variante
scheint einfach nur der Verdeutlichung zu dienen, dass das
wirklich ernst gemeint ist, vor allem außerorts ...

-- 
hartmut


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